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hat, den Zöglingen der obersten Klasse, welche die Entlassungs-Prüfung unter
Vorsitz eines staatlichen Kommissars bestanden haben, das wisseuschaftliche
Befähigungszeugniß für den einjährig freiwilligen Militärdienst auszustellen,
wird dieses hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, den 24. Dezember 1896.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Kultus.
von Pawel.
[3] III. Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenutniß gebracht, daß das
Diphtherieserum mit der Kontrolnummer 266 von den Höchster Farbwerken
(vormals Meister, Lucius und Brüning) zur Einziehung bestimmt worden ist.
Weimar, den 28. Dezember 1896.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
Krause.
I4|/ IV. Nach einer Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 22. Dezember
1896 im Central-Blatt für das Deutsche Reich ist auf Grund der Vor-
schriften im § 9 Ziffer 2 des Gesetzes über die Naturalleistungen für die be-
waffnete Macht im Frieden vom 13. Februar 1875 (Reichs-Gesetzblatt S. 52)
der Betrag der für die Naturalverpflegung zu gewährenden Vergütung für das
Jahr 1897 dahin festgestellt worden, daß an Vergütung für Mann und Tag
zu gewähren sind:
mit Brot ohne Brot
a) für die volle Tageskost 80% 65 0,
b) für die Mittagskost 40 „ 35
) für die Abendkost 25 „ 20
d) für die Morgenkost 15 „ 10
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