kt) Gewichtsstücke, welche mit der Bezeichnung K, G, D, C (für Centigramm), M oder
Dekagramm versehen sind, sowie Gewichtsstücke zu 50 Kilogramm, welche in irgend einer
Weise nach Zentner oder Pfund bezeichnet sind.
8) Waagen, welche in der Angabe der größten zulässigen Last oder in den Skalenangaben
eine Bezeichnung nach Zentner oder Pfund, oder die Bezeichnung K oder G tragen.
Berlin, den 8. Januar 1897.
Kaiserliche Normal-Aichungs-Kommission.
Hopf.
[9) III. Daß von der Direktion der Hannover-Braunschweig'schen Hagelschäden-
Versicherungs-Gesellschaft in Hannover an Stelle des Reinhold Schwenkenbecher
in Jena, bisherigen Hauptagenten derselben, Carl Wedler in Jena zum Haupt-
agenten für das Großherzogthum ernannt worden ist, wird unter Bezugnahme
auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 15. August 1891 (Regierungs-Blatt
Seite 91) hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, den 9. Januar 1897.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chefs:
Krause.
(10) IV. Daß von der Direktion der Hanseatischen Feuer-Versicherungs
Gesellschaft in Hamburg an Stelle des Ernst Franke in Weimar, bisherigen
Hauptagenten derselben, Gustav Stephan in Weimar zum Hauptagenten für
das Großherzogthum ernannt worden ist, wird unter Bezugnahme auf die
Ministerial-Bekanntmachung vom 18. Oktober 1895 (Regierungs-Blatt Seite 399)
hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, den 15. Jannar 1897.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
Krause.
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.