Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1897. (81)

242 
[117] X. Daß von der Direktion der „Drania“, Aktien-Gesellschaft für 
Kranken-, Unfall= und Lebens-Versicherung in Dresden an Stelle des Ferdi— 
nand Bernhard Dittmar in Weimar, bisherigen Hauptagenten derselben, Hugo 
Koch in Weimar zum Hauptagenten für das Großherzogthum ernannt worden 
ist, wird unter Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 10. Okto- 
ber 1895 (Regierungs-Blatt Seite 398) hierdurch zur öffentlichen Kenntniß 
gebracht. 
Weimar, den 5. November 1897. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Krause. 
[118!] Das 42., 43., 44., 45., 46. und 47. Stück des Reichs-Gesetzblatts 
enthalten unter: 
Nr. 2419 Auslieferungsvertrag zwischen dem Deutschen Reiche und den 
Niederlanden; vom 31. Dezember 1896. 
„ 2420 Vertrag zwischen dem Deutschen Reiche und den Niederlanden 
über die Auslieferung der Verbrecher zwischen den Deutschen 
Schutzgebieten, sowie den sonst von Deutschland abhängigen Ge- 
bieten und dem Gebiete der Niederlande, sowie den Niederländischen 
Kolonien und auswärtigen Besitzungen; vom 21. September 1897. 
„ 2421 Bekanntmachung, betr. die Anzeigepflicht für die Geflügelcholera; 
vom 2. Oktober 1897. 
„ 2422 Bekanntmachung, betr. die dem internationalen Uebereinkommen über 
den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste; vom 4. Oktober 1897. 
„ 2423 Zusatzakte und Deklaration vom 4. Mai 1896 zur Berner Ueber- 
einkunft, betr. die Bildung eines internationalen Verbandes zum 
Schutze von Werken der Litteratur und Kunst, vom 9. Septem- 
ber 1886. 
„ 2424 Deklaration, durch welche gewisse Bestimmungen der Berner Ueber- 
einkunft vom 9. September 1886 und der am 4. Mai 1896 zu 
Paris unterzeichneten Zusatzakte erläutert werden.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.