Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1897. (81)

Regierungs-Blatt 
Großherzogthum 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
Nummer 27. Weimar. 14. Dezember 1897. 
  
  
  
  
Inhalt: Ministerial-Bekanntmachung, betr. Abänderung des Statuts der Sparkasse zu Weimar, Seite 253. — 
Ministerial-Bekanntmachung, betr. Beilegung des Dienstprädikats „Gendarmerie-Oberwachtmeister“ für die 
Großherzoglichen Gendarmerie-Wachtmeister, Seite 254. — Ministerial-Bekanntmachung, betr. Einziehung 
des Diphtherieserums mit den Kontrolnummern 259, 273 und 275, Seite 254. — Ministerial-Bekannt- 
machung, betr. Wechsel in der Hauptagentur der gebens Versicherungs-Geselllchaft „Dordrecht“ in Dordrecht, 
Seite 255. — Inhalts-Verzeichniß aus dem Reichs-Gesetzblatt und dem Central-Blatt für das Deutsche 
Reich, Seite 255. 256. 
  
Ministerial-Bekanntmachungen. 
[122] I. Höchsten Orts sind folgende Aenderungen des Statuts der Spar- 
kasse zu Weimar genehmigt worden: 
1. Die Worte in § 29 der Statuten 
„die Monatsabschlüsse und“ 
fallen weg, und 
2. die Bestimmungen in den Statuten bezüglich Nachträgen dazu hin- 
sichtlich des Protektorates werden in folgender Weise abgeändert be- 
züglich ergänzt: 
„Dasjenige, was in den §8§ 16, 20 und 29 der Erneuerten 
Statuten der Sparkasse zu Weimar vom 10. Juli 1849, ver- 
bunden mit dem zweiten Nachtrage dazu laut Ministerial-Bekannt- 
machung vom 6. Juni 1860, ferner aber in dem Zusatze zu § 14 
der Erneuerten Statuten derselben Sparkasse laut Ministerial- 
Bekanntmachung vom 15. Juli 1858 und dem Beschluß des Spar- 
1897 44
	        
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