Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1897. (81)

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kassevereins vom 16. Februar 1885 rücksichtlich der Höchstseligen 
Frau Großherzogin, Königliche Hoheit, als Protektorin der Spar- 
kasse bestimmt und vorgeschrieben worden ist, soll fortan als in 
Beziehung auf dasjenige Mitglied des hohen Fürstenhauses, welches 
das Protektorat über die Sparkasse zu Weimar jeweilig führt, 
bestimmt und vorgeschrieben gelten." 
Weimar, den 15. November 1897. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
v. Groß. 
(123) II. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben zu genehmigen 
geruht, daß den Großherzoglichen Gendarmerie-Wachtmeistern das Dienstprädikat 
„Gendarmerie-Oberwachtmeister“ beigelegt werde. 
Weimar, den 1. Dezember 1897. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Krause. 
[124] III. Das Diphtherieserum mit den Kontrolnummern 259, 273 und 
275 von den Höchster Farbwerken (vormals Meister, Lucins und Brüning) ist 
zur Einziehung bestimmt worden. 
Weimar, den 24. November 1897. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Krause.
	        
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