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[/24) II. Mit Beziehung auf die Bestimmungen in § 33 des Ausführungs-
gesetzes vom 17. April 1889 zu dem Reichsgesetze über die Abwehr und
Unterdrückung von Viehseuchen vom 23. Juni 1880 wird von de terzeichnete
9 Neuch 1. Mai 894 on dem unterzeichneten
Staats-Ministerium als Termin für die diesjährige Aufnahme der Pferde
und Rindviehbestände
Freitag, der 2. April d. J.,
hierdurch bestimmt.
Die Gemeinde-Vorstände des Großherzogthums haben hiernach das
weiter Erforderliche wahrzunehmen.
Weimar, den 2. März 1897.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
v. Groß.
(25|] III. In der bei der Großherzoglich und Herzoglich Sächsischen Gesammt-
Universität zu Jena bestehenden Kommission für die ärztliche Prüfung
ist nach dem Ausscheiden des Professors Dr. Heinrich Häckel für den Rest der
laufenden Prüfungsperiode der erste Assistent an der chirurgischen Klinik
Dr. Max Breitung als zweiter Examinator für Chirurgie ernannt worden.
Weimar, den 15. Februar 1897.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Kultus.
von Pawel.
[(26) IV. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben dem Lokal-Frauen-
verein in Oldisleben die Rechte einer juristischen Person zu verleihen geruht.
Weimar, den 20. Februar 1897.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
Krause.