Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1897. (81)

   
Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogthum 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
Nummer 6. Weimar. 26. März 1897. 
  
  
  
  
  
  
Inhalt: Ministerial-Bekanntmachung, die Anordunng der Landestrauer betreffend, Seite 21. 
  
Ministerial-Bekanntmachung, 
die Anordnung der Landestrauer betreffend. 
(31! Im Hinblick auf das tief schmerzliche Hinscheiden Ihrer Königlichen 
Hoheit der Großherzogin Sophie von Sachsen-Weimar-Eisenach, Königlichen 
Prinzessin der Niederlande, wird von heute ab bis auf weiteres Folgendes 
angeordnet: 
Unbeschadet des für die Traner am Großherzoglichen Hofe von Seiten 
des Großherzoglichen Hofmarschallamts zu erlassenden Trauerreglements 
und unbeschadet dessen, was Großherzogliche Staatsdiener und Groß- 
herzogliche Unterthanen überhaupt aus eigenem freien Antrieb thun mögen, 
hat jeder Großherzogliche Staatsdiener einen schwarzen Flor um den 
linken Oberarm und um den Hut zu tragen. 
Die Departements des Großherzoglichen Staats-Ministeriums, die kolle- 
gialisch= organisirten Staatsbehörden und die Bezirksdirektoren haben zu 
allen ihren Ausfertigungen, die Landes-Universität Jena, das Oberlandes- 
1897 6 
  
	        
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