Regierungs-BZlatt
Großherzogthum
Sachsen-Weimar-Eisenach.
Nummer 9. Weimar. 15. April 1897.
Inhalt: Gesetz, die Aufsuchung und Benutzung von Säure., Gas= und Mineralgquellen betreffend, vom 1. April 1897,
Seite 49. — Ministerial-Bekanntmachung, betr. die Anerkennung der von den Polizeibehörden des Herzog-
thums Sachsen-Meiningen ausgestellten Radfahrkarten, Seite 51. — Ministerial-Bekanntmachung, betr. die
Auflösung des mit dem Rechte einer juristischen Person versehenen Unterstützungs- Vereins zu Apolda,
Seite 51. — Ministerial-Bekanntmachung, betr. die Verleihung der Rechte einer juristischen Person an den
Verein für Feuerbestattung in Jena, Seite 51. — Ministerial-Bekanntmachung, betr. die Verleihung der
Rechte einer juristischen Person an den Lokal-Frauenverein in Schloßvippach, Seite 52. — Ministerial-
Bekanntmachung, betr. Wechsel in der Hauptagentur der Versicherungs - Aktien-Gesellschaft „Securitas“ in
erlin, Seite 52. —
(39) Gesetz, die Aufsuchung und Benutzung von Säure-, Gas= und Mineralquellen betreffend,
vom 1. April 1897.
Wir Carl Alexander,
von Gottes Gnaden
Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach, Landgraf in Thüringen,
Markgraf zu Meißen, gefürsteter Graf zu Henneberg, Herr zu
Blankenhain, Neustadt und Tautenburg
ꝛc. ꝛc.
verordnen mit Zustimmung des getreuen Landtages, was folgt:
1.
Die Aufsuchung und Nutzung von Gasquellen, sowie solcher Quellen,
welche auf Säuren oder mineralische Bestandtheile gewerbsmäßig ausgenutzt
werden sollen, bedarf einer hierzu vom Staate ertheilten Erlaubniß.
1897 12