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[63] IV. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben dem Central-Frauen—
verein in Jena die Rechte einer juristischen Person zu verleihen geruht.
Weimar, den 29. Mai 1897.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
Krause.
[6ö4] V. Daß von der Direktion für Deutschland der Niederländischen-Lebens-
Versicherungs-Gesellschaft zu Amsterdam in Leipzig an Stelle des Kaufmanns
Georg Hebenstreit in Apolda, bisherigen Hauptagenten derselben, Rudolph
Hartung in Weimar zum Hauptagenten für das Großherzogthum ernannt
worden ist, wird unter Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom
12. Oktober 1896 (Regierungs-Blatt Seite 200) hierdurch zur öffentlichen
Kenntniß gebracht.
Weimar, den 17. Mai 1897.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
Krause.
[65] VI. Daß von der Direktion der Liverpool & London & Globe-Ver-
sicherungs-Gesellschaft an Stelle des Kaufmanns Alexander Ehrsam in Weimar,
bisherigen Hauptagenten derselben, Hermann Schleyer daselbst zum Haupt-
agenten für das Großherzogthum ernannt worden ist, wird unter Bezugnahme
auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 6. Oktober 1891 (Regierungs-Blatt
Seite 111) hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, den 17. Mai 1897.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
Krause.