86 Aussprache.
handelt, wir haben gedroht, und wir mußten schließlich doch den
Sonntagsunterricht beibehalten, und was ist dabei herausgekommen?
Die Schüler der Oberstufe haben sich, wozu ihnen das Recht zusteht,
der Kunstgewerbeschule zugewendet, indem sie sich dort angemeldet
haben, aber sie haben den Unterricht nicht besucht. Uns fehlt die
Kontrolle darüber. Ich möchte also ganz ausdrücklich bitten, dab je
eher, je besser, ein strenges Verbot des Sonntagsunterrichts aus
gesprochen wird, um so mehr, als ja auch die Jugendwehr den
Sonntag für sich in Anspruch nimmt und von einem geregelten
Unterricht am Sonntage nicht die Rede sein kann.
Zu den Ausführungen des Fräulein Dr. von Har nack glaube
ich doch bemerken zu müssen, daß der Vorschlag, die Jungen nach der
Volksschule noch ein halbes Jahr die Schule besuchen zu lassen, um
Lücken auszufüllen, meiner Überzeugung nach ein Schlag ins Wasser
ist. Denn wenn sie nach diesem halben Jahre die Volksschule verlassen,
dann verlernen sie auch das noch, was sie in ihm gelernt haben.
Wohl aber möchte ich unterstreichen, daß das neue preußische Fort.
bildungsschulgesetz die allgemeine Pflicht des Besuchs der Fortbildungsschule
fordern muß. Dann werden sie alle einbegriffen. Und
wir an den großen Schulen haben ja schon längst die Einrichtung
getroffen, daß diejenigen, die in der Volksschule nicht weit genug
gekommen sind, in den sogenannten Vorklassen vorgebildet werden
können, damit sie alsbald den geregelten Unterricht der Schule besuchen
können. Wir in Bielefeld lohnen sogar den Fleiß der Schüler
dadurch, daß wir sie vorzeitig in den geregelten Unterrichtsgang der
Unkerstufe versetzen. Ich möchte aber bitten, nicht damit anzufangen,
daß auf die Volksschulen ein halbes Jahr aufgesetzt wird.
Lieber dann der Fortbildungsschule, die sie so notwendig braucht, ein
paar Wochenstunden mehr.
Zu den Ausführungen des Herrn Dr. Mosterts möchte ich doch
die so lange strittige Frage des Religionsunterrichts ganz kurz einmal
streifen.
Alle Fortbildungsschulmänner wissen ja, daß das lange ersehnte
preußische Fortbildungsschulgesetz vor ein paar Jahren daran gescheitert
ist, daß einige Parteien unbedingt den Religionsunterricht
in die Fortbildungsschule bringen wollten. Ich habe oft genug
Gelegenheit genommen und schärfe es immer wieder meinen Kollegen
ein, daß sie aus jedem Thema immer und immer wieder die ethischen
Gesichtspunkte herausstreichen. Ich habe das Wort gebraucht: Wenn
es notwendig ist, will ich bei dem Maschinenbauer die Schraube so
behandeln, daß ein Religionsunterricht daraus wird. Ich will nicht
weit ausholen, aber ich glaube und fürchte, daß ein neues Fortbildungsschulgesetz
mit der von Herrn Dr. Mosterts gestellten Forderung
des obligatorischen Religionsunterrichts wieder wenig Aussicht
hat durchzukommen. Wir wollen doch auch praktisch arbeiten,
wir wollen das Gesetz haben, und wir wollen unsere Lehrer verpflichten,
daß sie auf die sittlich religiöse Erziehung der Jungen in
ihren Themen genügend Rücksicht nehmen.