Metadata : Zwang und Freiheit in der Jugendpflege.

86  Aussprache.

handelt,  wir  haben  gedroht,  und  wir  mußten  schließlich  doch  den
Sonntagsunterricht  beibehalten,  und  was  ist  dabei  herausgekommen?
Die  Schüler  der  Oberstufe  haben  sich,  wozu  ihnen  das  Recht  zusteht,
der  Kunstgewerbeschule  zugewendet,  indem  sie  sich  dort  angemeldet
haben,  aber  sie  haben  den  Unterricht  nicht  besucht.  Uns  fehlt  die
Kontrolle  darüber.  Ich  möchte  also  ganz  ausdrücklich  bitten,  dab  je
eher,  je  besser,  ein  strenges  Verbot  des  Sonntagsunterrichts  aus
gesprochen  wird,  um  so  mehr,  als  ja  auch  die  Jugendwehr  den
Sonntag  für  sich  in  Anspruch  nimmt  und  von  einem  geregelten
Unterricht  am  Sonntage  nicht  die  Rede  sein  kann.

Zu  den  Ausführungen  des  Fräulein  Dr.  von  Har  nack  glaube
ich  doch  bemerken  zu  müssen,  daß  der  Vorschlag,  die  Jungen  nach  der
Volksschule  noch  ein  halbes  Jahr  die  Schule  besuchen  zu  lassen,  um
Lücken  auszufüllen,  meiner  Überzeugung  nach  ein  Schlag  ins  Wasser
ist.  Denn  wenn  sie  nach  diesem  halben  Jahre  die  Volksschule  verlassen,
dann  verlernen  sie  auch  das  noch,  was  sie  in  ihm  gelernt  haben.
Wohl  aber  möchte  ich  unterstreichen,  daß  das  neue  preußische  Fort.
bildungsschulgesetz  die  allgemeine  Pflicht  des  Besuchs  der  Fortbildungsschule
  fordern  muß.  Dann  werden  sie  alle  einbegriffen.  Und
wir  an  den  großen  Schulen  haben  ja  schon  längst  die  Einrichtung
getroffen,  daß  diejenigen,  die  in  der  Volksschule  nicht  weit  genug
gekommen  sind,  in  den  sogenannten  Vorklassen  vorgebildet  werden
können,  damit  sie  alsbald  den  geregelten  Unterricht  der  Schule  besuchen
  können.  Wir  in  Bielefeld  lohnen  sogar  den  Fleiß  der  Schüler
dadurch,  daß  wir  sie  vorzeitig  in  den  geregelten  Unterrichtsgang  der
Unkerstufe  versetzen.  Ich  möchte  aber  bitten,  nicht  damit  anzufangen,
  daß  auf  die  Volksschulen  ein  halbes  Jahr  aufgesetzt  wird.
Lieber  dann  der  Fortbildungsschule,  die  sie  so  notwendig  braucht,  ein
paar  Wochenstunden  mehr.

Zu  den  Ausführungen  des  Herrn  Dr.  Mosterts  möchte  ich  doch
die  so  lange  strittige  Frage  des  Religionsunterrichts  ganz  kurz  einmal
  streifen.

Alle  Fortbildungsschulmänner  wissen  ja,  daß  das  lange  ersehnte
preußische  Fortbildungsschulgesetz  vor  ein  paar  Jahren  daran  gescheitert
  ist,  daß  einige  Parteien  unbedingt  den  Religionsunterricht
in  die  Fortbildungsschule  bringen  wollten.  Ich  habe  oft  genug
Gelegenheit  genommen  und  schärfe  es  immer  wieder  meinen  Kollegen
ein,  daß  sie  aus  jedem  Thema  immer  und  immer  wieder  die  ethischen
Gesichtspunkte  herausstreichen.  Ich  habe  das  Wort  gebraucht:  Wenn
es  notwendig  ist,  will  ich  bei  dem  Maschinenbauer  die  Schraube  so
behandeln,  daß  ein  Religionsunterricht  daraus  wird.  Ich  will  nicht
weit  ausholen,  aber  ich  glaube  und  fürchte,  daß  ein  neues  Fortbildungsschulgesetz
  mit  der  von  Herrn  Dr.  Mosterts  gestellten  Forderung
  des  obligatorischen  Religionsunterrichts  wieder  wenig  Aussicht
  hat  durchzukommen.  Wir  wollen  doch  auch  praktisch  arbeiten,
wir  wollen  das  Gesetz  haben,  und  wir  wollen  unsere  Lehrer  verpflichten,
  daß  sie  auf  die  sittlich  religiöse  Erziehung  der  Jungen  in
ihren  Themen  genügend  Rücksicht  nehmen.