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701 II. Von der Direktion der Vieh-Versicherungs-Gesellschaft a. G. zu
Schwerin ist an Stelle des Victor Schultz in Weimar, bisherigen Hauptagenten
derselben (Ministerial-Bekanntmachung vom 18. August 1897, Regierungs-Blatt
Seite 204), Willium Schubert in Weimar zum Hauptagenten für das Groß-
herzogthum ernannt worden.
Weimar, den 3. Juni 1898.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chefs:
Krause.
[71!] Das 24.—27. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthält unter
Nr. 2488 Gesetz, enthaltend Abänderungen des Gesetzes über die Natural-
leistungen für die bewaffnete Macht im Frieden vom 13. Februar
1875 (Reichs-Gesetzblatt S. 52) und des Gesetzes vom 21. Juni
1887 (Reichs-Gesetzblatt S. 245); vom 24. Mai 1898.
„ 2489 Bekanntmachung, betr. die Redaktion des Gesetzes über die Natural-
leistungen für die bewaffnete Macht im Frieden; vom 24. Mai 1898.
„ 2490 Bekanntmachung der Texte verschiedener Reichsgesetze in der von
1900 an geltenden Fassung; vom 20. Mai 1898.
„ 2491 Gesetz, betreffend die elektrischen Maßeinheiten; vom 1. Juni 1898.
„ 2492 Bekanntmachung, betr. die Handelsbeziehungen zum Britischen
Reiche; vom 11. Juni 1898.
Das Central-Blatt für das Deutsche Reich enthält in den Nummern 23—25:
S. 288 Ertheilung der Erlaubniß zur Beförderung von Auswanderern.
„ 289 Dritter Nachtrag zu dem Gesammt-Verzeichnisse der den Militär-
anwärtern in den Bundesstaaten vorbehaltenen Stellen.
„ 292 Neue Fassung der Anmerkung 4 zu dem Artikel „Oele“ des
amtlichen Waarenverzeichnisses zum Zolltarif; — Ergänzung der
Anlage A zum Schiffbau-Regulativ (Zollfreiheit der Schiffbau-
Materialien).