Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1898. (82)

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701 II. Von der Direktion der Vieh-Versicherungs-Gesellschaft a. G. zu 
Schwerin ist an Stelle des Victor Schultz in Weimar, bisherigen Hauptagenten 
derselben (Ministerial-Bekanntmachung vom 18. August 1897, Regierungs-Blatt 
Seite 204), Willium Schubert in Weimar zum Hauptagenten für das Groß- 
herzogthum ernannt worden. 
Weimar, den 3. Juni 1898. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chefs: 
Krause. 
[71!] Das 24.—27. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthält unter 
Nr. 2488 Gesetz, enthaltend Abänderungen des Gesetzes über die Natural- 
leistungen für die bewaffnete Macht im Frieden vom 13. Februar 
1875 (Reichs-Gesetzblatt S. 52) und des Gesetzes vom 21. Juni 
1887 (Reichs-Gesetzblatt S. 245); vom 24. Mai 1898. 
„ 2489 Bekanntmachung, betr. die Redaktion des Gesetzes über die Natural- 
leistungen für die bewaffnete Macht im Frieden; vom 24. Mai 1898. 
„ 2490 Bekanntmachung der Texte verschiedener Reichsgesetze in der von 
1900 an geltenden Fassung; vom 20. Mai 1898. 
„ 2491 Gesetz, betreffend die elektrischen Maßeinheiten; vom 1. Juni 1898. 
„ 2492 Bekanntmachung, betr. die Handelsbeziehungen zum Britischen 
Reiche; vom 11. Juni 1898. 
Das Central-Blatt für das Deutsche Reich enthält in den Nummern 23—25: 
S. 288 Ertheilung der Erlaubniß zur Beförderung von Auswanderern. 
„ 289 Dritter Nachtrag zu dem Gesammt-Verzeichnisse der den Militär- 
anwärtern in den Bundesstaaten vorbehaltenen Stellen. 
„ 292 Neue Fassung der Anmerkung 4 zu dem Artikel „Oele“ des 
amtlichen Waarenverzeichnisses zum Zolltarif; — Ergänzung der 
Anlage A zum Schiffbau-Regulativ (Zollfreiheit der Schiffbau- 
Materialien).
	        
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