Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1898. (82)

122 
Wir Carl Alexander, 
von Gottes Gnaden 
Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach, Landgraf in Thüringen, 
Markgraf zu Meißen, gefürsteter Graf zu Henneberg, Herr zu 
Blankenhain, Neustadt und Tautenburg 
c. 2c. 
urkunden und bekennen hiermit, daß Wir auf dem Grunde des Gesetzes über 
die Ausgabe von Inhaberpapieren vom *“ 1888 der Sächsisch-Thü- 
ringischen Portland-Cement-Fabrik, Prüssing & Co. zu Göschwitz die Genehmigung 
ertheilt haben, zum Zwecke der Aufnahme einer Anleihe von 350 000 Mark 
Inhaberpapiere nach dem angefügten Muster nebst Anleihebedingungen und 
Tilgungsplan auszustellen und in Umlauf zu setzen. 
Die gegenwärtige Urkunde soll durch das Regierungsblatt zur öffentlichen 
Kenntniß gebracht werden. 
So geschehen und gegeben 
Wilhelmsthal, den 28. Juni 1898. 
Gez) Carl Alexander. 
(ggez.) v. Groß. 
Genehmigungsurkunde, 
die Ausgabe von 350 000. Inhaber= 
papieren durch die Sächsisch-Thüringische 
Portland-Cement-Fabrik, Prüssing & Co. 
zu Göschwitz betreffend.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.