Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1898. (82)

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Anlage A. 
Schuldverschreibung 
über 
  
  
  
Deutsche Reichswährung 
M .. 
der 4%. Mnkeibe 
der Sächsisch-Thüringischen Portland-Cement-Fabrik, 
Prüssing & Co. zu Göschwitz. 
Mark 350000 Deutsche Reichswährung. 
  
Der Inhaber dieser Schuldverschreibung hat einen Antheil b0drnn Mark 
an der von der Sächsisch-Thüringischen Portland-Cement-Fabrik, Prüssing & Co. zu Göschwitz 
beschlossenen Anleihe von 350 000 Mark Deutsche Reichswährung. 
Die Großherzoglich Sächsische Staatsregierung hat zu dieser Anleihe durch Urkunde vom 
die Genehmigung ertheilt. 
Die Sächsisch-Thüringische Portland-Cement-Fabrik, Prüssing & Co. verpflichtet sich hierdurch, 
dieses Darlehn vor , Mark mit vier vom Hundert in halbjährlichen Ter- 
minen, am 2. Januar und 1. Juli jeden Jahres zahlbar, zu verzinsen und bei Rückzahlung das 
Darlehn mit einem Aufgelde von 5% zu begleichen. 
Die Zahlung der Zinsen und der zur Rückzahlung gelangenden Theilschuldverschreibungen 
geschieht bei der Kasse des Bankhauses A. Spiegelberg in Hannover. 
Der Inhaber dieser Schuldverschreibung ist den auf der Rückseite abgedruckten Anleihe- 
Bedingungen unterworfen. 
Göschwitz, den 1. Juli 1898. 
Hüchsisch-Thüringische Portland-Cement-Fabrik, 
Prüssing & Co. zu Göschwitz. 
DVer Aufsichtsrath: Der perfünlich haftende Gesellschafter: 
Ernst Kohl. G. Prüssing. 
  
Eingetragen in das Kontrolbuch Blat 
(Eigenhändige Unterschrift des Kontrolbeamten.) 
23“
	        
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