Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1898. (82)

C. 
Aufschrift. 
* *1 
Mein gesammtes Jahreseinkommen aus Kapitalvermögen, Leibrenten und 
Rentenbezügen sonstiger Art beträgt: 
  
— 
1447 92 5. 
  
  
  
  
Anmerkung: Bei der Anmeldung von Einkommen aus Kapitalvermögen an Zinsen, Dividenden, Ausbeuten und 
sonstigen Gewinnantheilen, Leibrenten und Rentenbezügen sonstiger Art sind die Vorschriften in den 88 11, 
22—25, 30—33, 85, 87, 89, 95—98 des Einkommensteuergesetzes vom 2. Juni 1897 und in den Art. 23—29 
der Ausführungsverordnung vom 19. Juli 1898 zu beachten. 
  
  
Wenn ein Steuerpflichtiger seine bisherige Anmeldung aufrecht erhalten und nur den in Zugang 
gekommenen Betrag anmelden will, so hat er die obige Aufschrift entsprechend abzuändern. 
  
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