Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1898. (82)

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Inhalts-Uebersicht. 
Allgemeine Bestimmungen. 
Steuerlokalkommissionen. Art. 1. 
. Oeffentliche Erinnerung an einige Bestimmungen des Einkommenstenergesetzes. Art. 2. 
Abzug der Schuldziusen und dauernden Lasten. Art. 3—8. 
Berücksichtigung besonderer, die Steuerfähigkeit wesentlich vermindernder wirthschaftlicher 
Verhältnisse. Art. 9. 
St 
Besondere Bestimmungen. 
. Von dem aumeldungspflichtigen Einkommen. Art. 10—29. 
Von dem schätzungspflichtigen Einkommen. Art. 30—90. 
I. Schätzungskommissionen. Art. 30—36. 
II. Schätzungs-Vorarbeiten und -Vorbereitungen. Art. 37—39. 
III. Steuererklärungen. Art. 40—51. 
IV. Allgemeine Vorschriften über die Schätzungsarbeiten und die Ermitte- 
lung des schätzungspflichtigen Einkommens. IArt. 52—56. 
V. Vorschriften für die Ermittelung der einzelnen Arten des Einkommens. 
Art. 57—83. 
1. Das Einkommen aus Grundvermögen. Art. 57—69. 
a) Das Einkommen aus nicht verpachteten Grundbesitzungen und Gebäuden. 
Art. 58—66. 
b) Das Einkommen aus erpachteten Grundbesitzungen. Art. 67. 
c) Das Einkommen aus verpachteten Grundbesitzungen. Art. 68. 
d) Das Einkommen aus vermietheten Gebäuden. Art. 69. 
2. Das Einkommen aus Handel und Gewerbe. Art. 70—76. 
3. Das Einkommen aus Arbeit und gewinnbringender Beschäftigung. Art. 77—80. 
4. Das Einkommen aus Auszugs-, Insitz-, Altentheils= und dergleichen Berech- 
tigungen, sowie aus Rechten auf periodische Hebungen und Vortheile jeder Art. 
Art. 81—83. 
VI. Veranlagungskommissionen. Art. 84—90. 
C. Aufstellung der Stenerrollen. Art. 91. 
D. Berufungen. Art. 92—95. 
E. Ab= und Zugänge. Art. 96—101. 
Schluß= und Uebergangsbestimmungen. Art. 102—106. 
Formulare. 
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Weimar. — Hof-Buchdruckerei.
	        
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