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II. Nachtrag zu den Statuten der Sparkasse zu Oldisleben.
Einziger Paragraph.
Zur Erhebung der bei der Sparkasse angelegten Mündelgelder hat der Vormund die Ge-
nehmigung des Gegenvormundes oder des Vormundschaftsgerichts beizubringen.
Oldisleben, den 25. Januar 1898.
Der Gemeindevorstand. Der Gemeinderathsvorsitzende.
Henne. Herm. Kahlenberg.
/93) III. Von der Direktion der „Rhenania“, Versicherungs-Aktien-Gesellschaft
in Köln a/Rh., ist an Stelle des Hugo Koch in Weimar, bisherigen Haupt-
agenten derselben (Ministerial-Bekanntmachung vom 12. November 1896, Re-
gierungs-Blatt Seite 213) der Kaufmann Edmund Schnicke in Weimar zum
Hauptagenten für das Großherzogthum ernannt worden.
Weimar, den 9. August 1898.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
Krause.
[94|] IV. Unter Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 11. Ja-
nuar 1878 (Seite 5 des Regierungsblatts) wird hiermit zur öffentlichen Kennt-
niß gebracht, daß an Stelle des verstorbenen Professors Ernst Händel in Weimar
der Ofenfabrikant Hermann Schmidt daselbst Höchsten Orts als Mitglied des
gewerblichen Sachverständigen-Vereins ernannt worden ist.
Weimar, den 12. August 1898.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Justiz.
Trautvetter i. V.
[95] Das Central-Blatt für das Deutsche Reich enthält in den Nummern 26—31.:
S. 311 Bestimmungen über den gollfreien Einlaß der von der inter-
nationalen land= und forstwirthschaftlichen Jubiläums-Ausstellung