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ierungs-Blatt
Großterzoathun
Sachsen-Weimar-Eisenach.
Nummer 29. Weimar. 21. September 1898.
Inhalt: Ministerial-Bekanntmachung, betr. die Nenwahlen der Mitglieder der Bezirks-Ausschüsse, Seite 245.—
Ministerial-Bekanntmachung, betr. Nachweisungen der zur Vertretung des Militärfiskus berusenen Behörden
und Personen, Seite 246. — Ministerial-Bekanntmachung, betr. den Staatsvertrag mit der Königlich Baye-
rischen Regierung über den Bau und Betrieb einer Lokalbahn von Mellrichstadt über Ostheim nach Fladungen,
Seite 246. — Inhalts-Verzeichniß aus dem Reichs-Gesetzblatt und dem Central-Blatt für das Deutsche Reich,
Seite 250.
Ministerial-Bekanntmachungen.
(101] 1. Die allgemeinen Neuwahlen der Mitglieder der Bezirks-Ausschüsse
werden hiermit nach Maßgabe des Gesetzes vom 17. April 1896, die Zusammen-
setzung der Bezirks-Ausschüsse und die Wahl der Mitglieder derselben betreffend,
angeordnet.
Die Leitung sämmtlicher Wahlen erfolgt durch die Großherzoglichen Bezirks-
direktoren.
Für die Wahlberechtigung sind die für die zuletzt stattgehabte Landtags-
wahl vorgenommenen Feststellungen maßgebend.
Die Amtszeit der neu zu wählenden Mitglieder der Bezirks-Ausschüsse
beginnt mit dem 1. Jannar 1899.
Weimar, am 8. September 1898.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Jnnern.
v. Groß.
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