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stelle angebracht sein. Die Fläschchen sind in lichtdichter Verpackung auf—
zubewahren und abzugeben. Jedem Fläschchen ist eine Gebrauchsanweisung
beizugeben, welche genaue Angaben darüber enthält, wie die Lösung zu er-
folgen hat.
Der Vertrieb des geprüften und plombirten Serums darf nur in den Apo-
theken geschehen. Das Mittel darf von den Apothekern an Nichtärzte nur
auf schriftliche, mit Datum und Unterschrift versehene Anweisung (Recept)
eines Arztes und, soweit auf dem Recept nicht anders vorgeschrieben ist, nur
in Lösung verabfolgt werden. Die Lösung soll mittelst destillirten sterilisirten
Wassers von 1 cem auf je 250 Immunisirungseinheiten in dem Original-
fläschchen jedesmal frisch bereitet werden; sie soll bis auf kleine Eiweißflöckchen
von klarem Aussehen sein und in den Originalfläschchen abgegeben werden.
Der Preis des festen Diphtherie-Heilserums wird bis auf Weiteres auf
höchstens 2 für eine Dosis von 250 und auf höchstens 8 für
eine solche von 1000 Immnnisirungseinheiten festgesetzt. Eine Preis-
ermäßigung für Krankenhäuser, Kassen u. s. w. findet bis auf Weiteres nicht
statt. Dem Apotheker stehen für die Lösung und den Vertrieb des festen
Diphtherieserums 75. für ein Fläschchen mit 250 und 1,25 .// für ein
solches mit 1000 Immnnisirungseinheiten zu.
Weimar, den 29. September 1898.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
von Groß.
(110) III. Von der Direktion der Deutschen Kapital-Versicherungs-Anstalt
Wilhelma in Berlin ist an Stelle des S. Voigt in Eisenach, bisherigen Haupt-
agenten derselben (Ministerial-Bekanntmachung vom 5. Februar 1894, Regie-
rungs-Blatt Seite 8), Hugo Sauerbier in Weimar, Inhaber der Firma
Wilh. Münderloh Sohn, Großherzogl. S. Hoflieferant daselbst, zum Haupt-
agenten für das Großherzogthum ernannt worden.
Weimar, den 20. September 1898.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
Krause.