Regierungs-Blatt
für das
Großherzogthum
Sachsen-Weimar-Eisenach.
—.tn-“
Nummer 38. Weimar. 29. Dezember 1898.
Inhalt: Ministerial-Bekanntmachung, betr. die bei Beschäftigung von Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeitern in
Ziegeleien auszuhängenden Tafeln, Seite 297. — Ministerial-Bekanntmachung, betr. Einziehung des
Diphtherieserums mit den Kontrolenummern 317, 319 und 321, Seite 303. — Ministerial-Bekanntmachung,
betr. die Zulassung der Patriotischen Assekuranz-Kompagnie in Hamburg zum Geschäftsbetrieb im Groß-
herzogthum, Seite 303. —., Ministerial-Bekanntmachung, betr. Wechsel in der Hauptagentur der Union—
Assekuranz-Societät in Berlin, Seite 303. — Inhalts-Verzeichniß aus dem Reichs- Gesetzblatt und dem
Central-Blatt für das Deutsche Reich, Seite 304.
Ministerial-Bekanntmachungen.
[134] I. Die bei Beschäftigung von Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeitern
in Ziegeleien auszuhängenden Tafeln haben vom 1. Januar 1899 an die aus
Anlage A ersichtliche Fassung zu erhalten.
In solchen Ziegeleien, in denen das Formen der Ziegelsteine auf die
Zeit von Mitte März bis Mitte November beschränkt ist, und in denen des-
halb bei Beschäftigung von Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeitern Abwei-
chungen von den Vorschriften der Gewerbeordnung nach der Ziffer II der Be-
kanntmachung des Reichskanzlers vom 18. Oktober 1898 — Seite 1061 des
Reichsgesetzblatts — zulässig sind, haben die Tafeln die aus Anlage B ersicht-
liche Fassung zu erhalten.
Weimar, den 9. Dezember 1898.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
v. Groß.
1898 51