Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1898. (82)

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Regierungs-Blatt 
Großherzogthum 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
  
  
Nummer 40. Weimar. 31. Dezember 1898. 
  
  
Inhalt: Ministerial-Bekanntmachung, betr. den zweiten Zusatzvertrag zu dem Staatsvertrag vom 11. November 1878 
Üüber die Zusammenlegung der Bezirke mehrerer Landgerichte zu gemeinsamen Schwurgerichtsbezirken, 
Seite 313. — Ministerial-Bekanntmachung, betr. Arzneitaxe flir 1899, Seite 317. — Ministerial-Bekannt- 
machung, betr. die Liquidation der „Gegenseitigen Vieh-Versicherungs-Gesellschaft „Union“ in Berlin", 
Seite 318. — Ministerial-Bekanntmachung, betr. Wechsel in der Direktion der Hagel. Versicherungsbanl 
für Deutschland von 1867 in Berlin, Seite 318. — Inhalts-Verzeichniß aus dem Reichs-Gesetzblatt und 
dem Central- Blatt für das Deutsche Reich, Seite 318. 
  
Ministerial-Bekanntmachungen. 
[140| I. In Nachstehendem wird der zwischen Bevollmächtigten der bei dem 
gemeinschaftlichen Thüringischen Oberlandesgericht in Jena betheiligten Staats- 
regierungen unter dem 25. Februar 1898 in Jena abgeschlossene zweite Zusatz= 
vertrag zu dem Staatsvertrag vom 11. November 1878, betreffend die Zu- 
sammenlegung der Bezirke mehrerer Landgerichte zu gemeinsamen Schwur- 
gerichtsbezirken, nachdem dieser Zusatzvertrag von dem Landtage des Groß- 
herzogthums genehmigt und von sämmtlichen vertragschließenden hohen Regie- 
rungen ratifizirt worden ist, sowie eine gleichfalls allseitig genehmigte, von den 
Bevollmächtigten der bezeichneten Staaten an demselben Orte und Tage abge- 
schlossene Neben-Uebereinkunft, betreffend die auf die einzelnen Staatsgebiete 
entfallende Zahl der Geschworenen, unter Verweisung auf die Ministerial-Be- 
kanntmachungen vom 17. März 1879 und 23. Dezember 1889 und deren An- 
1898 53
	        
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