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Regierungs-Blatt
Großherzogthum
Sachsen-Weimar-Eisenach.
Nummer 40. Weimar. 31. Dezember 1898.
Inhalt: Ministerial-Bekanntmachung, betr. den zweiten Zusatzvertrag zu dem Staatsvertrag vom 11. November 1878
Üüber die Zusammenlegung der Bezirke mehrerer Landgerichte zu gemeinsamen Schwurgerichtsbezirken,
Seite 313. — Ministerial-Bekanntmachung, betr. Arzneitaxe flir 1899, Seite 317. — Ministerial-Bekannt-
machung, betr. die Liquidation der „Gegenseitigen Vieh-Versicherungs-Gesellschaft „Union“ in Berlin",
Seite 318. — Ministerial-Bekanntmachung, betr. Wechsel in der Direktion der Hagel. Versicherungsbanl
für Deutschland von 1867 in Berlin, Seite 318. — Inhalts-Verzeichniß aus dem Reichs-Gesetzblatt und
dem Central- Blatt für das Deutsche Reich, Seite 318.
Ministerial-Bekanntmachungen.
[140| I. In Nachstehendem wird der zwischen Bevollmächtigten der bei dem
gemeinschaftlichen Thüringischen Oberlandesgericht in Jena betheiligten Staats-
regierungen unter dem 25. Februar 1898 in Jena abgeschlossene zweite Zusatz=
vertrag zu dem Staatsvertrag vom 11. November 1878, betreffend die Zu-
sammenlegung der Bezirke mehrerer Landgerichte zu gemeinsamen Schwur-
gerichtsbezirken, nachdem dieser Zusatzvertrag von dem Landtage des Groß-
herzogthums genehmigt und von sämmtlichen vertragschließenden hohen Regie-
rungen ratifizirt worden ist, sowie eine gleichfalls allseitig genehmigte, von den
Bevollmächtigten der bezeichneten Staaten an demselben Orte und Tage abge-
schlossene Neben-Uebereinkunft, betreffend die auf die einzelnen Staatsgebiete
entfallende Zahl der Geschworenen, unter Verweisung auf die Ministerial-Be-
kanntmachungen vom 17. März 1879 und 23. Dezember 1889 und deren An-
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