b) bereits zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einer
Woche verurtheilt:
wegen welcher Handlungen ist er verurtheilt und
zu welcher Strafe?
6. Hat der Nachsuchende einen festen Wohnsitz?
11.
12.
13.
Hat der Nachsuchende Kinder unter achtzehn Jahren
und in welchem Alter stehen dieselben?
Welche Personen beabsichtigt der Nachsuchende beim Ge-
werbebetriebe im Umherziehen mitzuführen?
(Hier ist die Personenbeschreibung (Frage 1a und b)
einer jeden mitzuführenden Person sowie, wenn sie
beim Wandergewerbe mitwirken soll, die Zweck-
bestimmung der Mitführung anzugeben).
Wie sind die Fragen zu Ziffer 3, 4 und 5 hinsichtlich
der mitzuführenden Personen zu beantworten?
. Für den Fall, daß Kinder unter vierzehn Jahren mit-
geführt werden sollen:
a) Liegt Grund zu der Annahme vor, daß die körper-
liche Pflege der Kinder durch die Mitführung be-
einträchtigt werden wird?
b) Sind die Kinder, welche mitgeführt werden sollen,
schulpflichtig, und in welcher Weise ist für ihren
Unterricht gesorgt?
Für den Fall, daß fremde Kinder unter vierzehn
Jahren mitgeführt werden sollen:
Welche besonderen Gründe sprechen ausnahmsweise
für die Genehmigung dieser Mitführung?
Für den Fall, daß der Gewerbetreibende Kinder unter
vierzehn Jahren hat, welche nicht mitgeführt werden
sollen:
In welcher Weise ist für den Unterhalt der Kinder
und für den Unterricht der Schulpflichtigen unter
ihnen gesorgt?
Für den Fall, daß der Nachsuchende das fünfund-
zwanzigste Lebensjahr noch nicht vollendet hat:
Ist er der Ernährer einer Familie und bereits
vier Jahre im Wandergewerbe thätig gewesen?
Für den Fall, daß der Nachsuchende gleichzeitig um
Ausstellung eines Gewerbe-(Steuer-) Scheins (6§ 5
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