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Bweiter Nachtrag zu den Statuten der Sparkasse zu Allstedt.
Artikel I.
Zur Erhebung der bei der Sparkasse angelegten Mündelgelder durch den Vormund ist, falls
dies bei der Anlegung durch den Vormund bestimmt worden ist, die Genehmigung des Gegen-Vor-
mundes oder des Vormundschaftsgerichts erforderlich.
Artikel II.
Gegenwärtiger Nachtrag tritt mit dem 1. Jannar 1900 in Kraft.
(16| II. Es wird hierdurch bekannt gemacht, daß die Eidgenössische Traus-
port-Versicherungs-Gesellschaft in Zürich die widerrufliche Erlaubniß zum Ge-
schäftsbetriebe im Großherzogthum erhalten und den William Schubert in
Weimar zum Hauptagenten für das Großherzogthum bestellt hat.
Weimar, den 25. Januar 1899.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Krause.
[17|] III. Von der Direktion der Aachen-Leipziger Versicherungs-Aktien-Ge-
sellschaft in Aachen ist an Stelle des Kaufmanns Adolf Bessier in Weimar,
bisherigen Hauptagenten derselben (Ministerial-Bekanntmachung vom 14. Ok-
tober 1897, Regierungs-Blatt Seite 240/241), der Privatmann Gustav
Pfeiffer in Weimar zum Hauptagenten für das Großherzogthum ernannt
worden.
Weimar, den 28. Januar 1899.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
Krause.