Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1899. (83)

88 
(21]) Das 1. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthält unter: 
Nr. 2540 Allerhöchsten Erlaß, betr. die Aufnahme einer Anleihe auf Grund 
des Gesetzes vom 31. März 1898; vom 18. Januar 1899. 
2541 Bekanntmachung, betreffend die dem internationalen Ueberein- 
kommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste; vom 
21. Januar 1899. 
2542 Bekanntmachung, betr. Aenderungen der Anlage B zur Verkehrs- 
Ordnung für die Eisenbahnen Deutschlands; vom 22. Jan. 1899. 
77 
L 
Das Central-Blatt für das Deutsche Reich enthält in Nr. 4, 5: 
S. 17 Erscheinen des Handbuchs für das Deutsche Reich auf das 
Jahr 1899. 
19 Aenderung des Post-Zollregulativs. 
23 Abänderung des Verzeichnisses der den Militäranwärtern im 
Reichsdienst vorbehaltenen Stellen. 
23 Gesammtverzeichniß der zur Anstellung von Militäranwärtern 
verpflichteten Privat-Eisenbahnen. 
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.