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Bestimmungen über die Begründung des „Deutschen Fahndungsblatts“.
J.
Das Deutsche Fahndungsblatt wird in dem Bureau des Polizei-Präsidiums von Berlin
herausgegeben und erscheint vom 1. April 1899 ab täglich, mit Ausschluß der Sonntage und all-
gemeinen Feiertage, im Quartformat und in zwei gesonderten Bogen. Der erste Bogen enthält
— nach Oberlandesgerichtsbezirken geordnet — Steckbriefe und Mittheilungen über Erledigung von
solchen (vergleiche Ziffer V, 1—3), die Steckbriefe mit folgender Ueberschrift:
Gegen die nachstehend benannten und beschriebenen Personen sind wegen der daneben be-
zeichneten, ihnen zur Last gelegten strafbaren Handlungen von den darunter genannten
Behörden Steckbriefe erlassen worden, und zwar, soweit etwas anderes dabei nicht ver-
merkt worden ist, auf Grund gerichtlicher Haftbefehle. Die Ablieferung hat, falls
nicht besondere Bestimmungen getroffen worden sind, an diejenige Behörde zu erfolgen,
die den Steckbrief erlassen hat.
Wird der Verfolgte in einem Bundesstaat ergriffen, dem die verfolgende Behörde
nicht angehört, so ist diese von der Ergreifung zu verständigen, und hat die Ablieferung
im Benehmen mit ihr zu geschehen.
Der zweite Bogen enthält die sonstigen Bekanntmachungen der Justiz= und Verwaltungs-
behörden (vergl. Ziffer V, 4—8).
Die Namen der gesuchten Personen werden den Steckbriefen und Bekanntmachungen in
Fettdruck vorangestellt, und zwar die der männlichen Personen in deutschen, die der weiblichen
in lateinischen Buchstaben. Wenn angenommen wird, daß die gesuchte Person sich im Auslande
befindet, so ist das durch Fettdruck hervorzuheben. Die Steckbriefe sollen, soweit dies möglich ist,
eine Beschreibung des zu Verhaftenden enthalten; besondere Kennzeichen und Merkmale werden am
Schluß der Veröffentlichung eingerückt.
II.
Nach Ablauf. eines jeden Vierteljahrs ist in einem Beiblatt zum Deutschen Fahndungsblatt
ein übersichtliches Verzeichniß der in den letzten drei Monaten dem Berliner Polizei-Präsidium als
gestohlen oder sonst abhanden gekommen angemeldeten Werthpapiere und der mitgetheilten Erledi—
gungen zu veröffentlichen.
Auf Zins= und Dividendenscheine erstrecken sich diese Veröffentlichungen nicht.
Vierteljährlich fertigt die Redaktion ein alphabetisches Verzeichniß der gesuchten Personen
an, geschieden nach männlichen und weiblichen Personen, und veröffentlicht es unter Hinzusetzung
der Seitenzahlen. In dieses Verzeichniß werden auch diejenigen Ausschreiben mit aufgenommen,
in denen Personen unbekannten Namens verfolgt werden, oder die Ermittelung unbekannter Per-
sonen aufgegeben wird, und zwar nach Verbrechensarten abgetheilt.
Ferner wird zu jeder einzelnen Nummer des Fahndungsblatts eine alphabetische Aufzählung
der Namen gefertigt.