Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1899. (83)

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Bestimmung herzuleitenden Rechte sowie auf jede die Landeshoheit beschränkende 
Befugniß zum Bergwerks- und Salzwerks-Betrieb und zur Abgabenerhebung 
oder zur Antheilnahme an einem solchen Betriebe oder einer solchen Erhebung 
in dem Gebiete der anderen betheiligten Staaten. 
Gegenwärtiger Vertrag soll sämmtlichen vertragschließenden Regierungen 
zur Genehmigung vorgelegt und die Auswechslung der Ratifikationsurkunden 
bewirkt werden. 
So geschehen 
Weimar, den 1. März 1898. 
gez. M. Ratibor. 
„ Dr. J. Hunnius. 
„ K. Schaller. 
„ Dr. Weise. 
„ O. Schenk. 
  
(51) II. Der Sitz der Verwaltung des Großherzoglichen Forstreviers Zwätzen- 
Vollradisroda wird mit dem 1. Mai d. J. von Zwätzen nach Jena verlegt. 
Weimar, den 18. April 1899. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
Rothe. 
365
	        
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