Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1899. (83)

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Das Central-Blatt für das Deutsche Reich enthält in den Nummern 12—15: 
S. 101 Ausschließung der im Ausland entzinnten Weißblechabfälle von 
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der in Ziffer 2 des Schlußprotokolls zum Zollvereinsvertrage 
vom 8. Juli 1867 vorgesehenen Zollbegünstigung. 
Abänderung der Ausführungsvorschriften zum Reichsstempelgesetze; 
— Abänderung der Bestimmungen, betr. die Befreiung des zu 
landwirthschaftlichen und gewerblichen Zwecken bestimmten Salzes 
von der Salzabgabe. 
Ergänzung des Verzeichnisses derjenigen Stellen, an welche Er- 
suchen um Einziehung von Gerichtskosten zu richten sind. 
Bekanntmachung, betr. die für die Pflanzeneinfuhr geöffneten 
ausländischen Zollstellen. 
Bekanntmachung, betr. die Beglaubigung der Schmelzpunkte leicht- 
flüssiger Metall-Legirungen für Dampfkessel-Sicherheitsapparate. 
Bekanntmachung, betr. das Verzeichniß der Weinbaubezirke. 
Nachweisung der zur Vertretung des Militär-Fiskus bei Pfändung 
des Diensteinkommens von Militärpersonen berufenen Militär- 
behörden im Ressort der Königl. Sächs. Militärverwaltung. 
Bekanntmachung, betr. die Auslegung der Prüfungsordnungen für 
Aerzte, Zahnärzte und Apotheker. 
Bestellung von Stationskontrolenren. — Zollfreier Einlaß der 
von der in St. Petersburg stattfindenden internationalen Gartenbau- 
Ausstellung zurückgebrachten Güter. 
Bestellung eines Stellvertreters des Norddentschen Lloyds als 
Auswanderungsunternehmer; — Ertheilung der Erlaubniß zur 
Beförderung von Auswanderern. 
Verleihung der Berechtigung zur Ausstellung von Zeugnissen für 
den einjährig-freiwilligen Militärdienst für die deutsche Schule 
in Konstantinopel. 
Abänderung der Ausführungsbestimmungen zum Zuckerstenergesetz; 
— Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der 
Zoll= und Stenerstellen; — Aenderung von Tarasätzen. 
 
	        
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