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Das Central-Blatt für das Deutsche Reich enthält in den Nummern 12—15:
S. 101 Ausschließung der im Ausland entzinnten Weißblechabfälle von
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der in Ziffer 2 des Schlußprotokolls zum Zollvereinsvertrage
vom 8. Juli 1867 vorgesehenen Zollbegünstigung.
Abänderung der Ausführungsvorschriften zum Reichsstempelgesetze;
— Abänderung der Bestimmungen, betr. die Befreiung des zu
landwirthschaftlichen und gewerblichen Zwecken bestimmten Salzes
von der Salzabgabe.
Ergänzung des Verzeichnisses derjenigen Stellen, an welche Er-
suchen um Einziehung von Gerichtskosten zu richten sind.
Bekanntmachung, betr. die für die Pflanzeneinfuhr geöffneten
ausländischen Zollstellen.
Bekanntmachung, betr. die Beglaubigung der Schmelzpunkte leicht-
flüssiger Metall-Legirungen für Dampfkessel-Sicherheitsapparate.
Bekanntmachung, betr. das Verzeichniß der Weinbaubezirke.
Nachweisung der zur Vertretung des Militär-Fiskus bei Pfändung
des Diensteinkommens von Militärpersonen berufenen Militär-
behörden im Ressort der Königl. Sächs. Militärverwaltung.
Bekanntmachung, betr. die Auslegung der Prüfungsordnungen für
Aerzte, Zahnärzte und Apotheker.
Bestellung von Stationskontrolenren. — Zollfreier Einlaß der
von der in St. Petersburg stattfindenden internationalen Gartenbau-
Ausstellung zurückgebrachten Güter.
Bestellung eines Stellvertreters des Norddentschen Lloyds als
Auswanderungsunternehmer; — Ertheilung der Erlaubniß zur
Beförderung von Auswanderern.
Verleihung der Berechtigung zur Ausstellung von Zeugnissen für
den einjährig-freiwilligen Militärdienst für die deutsche Schule
in Konstantinopel.
Abänderung der Ausführungsbestimmungen zum Zuckerstenergesetz;
— Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der
Zoll= und Stenerstellen; — Aenderung von Tarasätzen.