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die Großherzoglichen Ministerialrevisoren Bachmann und Hemmann hier
beauftragt. Dieselben sind von uns in Einverständniß mit dem Ministerial-
departement der Justiz zugleich ermächtigt worden, behufs Prüfung der richtigen
Versteuerung von Wechseln nach Maßgabe der Reichsgesetze vom 10. Juni
1869 (R. G. Bl. S. 193) und vom 4. Juni 1879 (R. G. Bl. S. 151) bei
den Großherzoglichen Gerichten die Vorlegung einschlagender Akten und von
den Gerichtsvollziehern die Vorlegung der Wechselprotestregister zu verlangen.
Weimar am 15. Mai 1899.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
Rothe.
[I70| III. Es wird hierdurch bekannt gemacht, daß der Niederländische Lloyd
zu Amsterdam die widerrufliche Erlaubniß zum Geschäftsbetriebe im Groß-
herzogthum erhalten und den F. W. Hoffmann in Weimar zum Haupt-
agenten für das Großherzogthum bestellt hat.
Weimar, den 13. Mai 1899.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
Krause.
[71| IV. Diphtherieserum mit der Kontrolnummer 358 von den Farbwerken
vorm. Meister, Lucius und Brüning zu Höchst a. M. ist zur Einziehung be-
stimmt worden.
Weimar, den 20. Mai 1899.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
Krause.
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.