Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1899. (83)

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D. Muster zu 8 43 der Ausführungs-Verordnung. 
Dem N. N. wird hierdurch kostenfrei bezeugt, daß der Wiederaufbau seiner 
am......................................».·....·................·..... abgebranntenGebäudeunwan.......·..·....... des 
Versicherungs-Katasters und dr. des Fundbuches ohne Ueberschreitung 
der Grenzen des unter der letzteren Nummer katastrirten Grundstückes, und 
zwar bis jetzt unter Beachtung der bestehenden allgemeinen Bauvorschriften, er- 
folgt ist, und daß er, wie nachgewiesen wurde, bis jetzt zusammen mindestens 
Zweitausend Neunhundert Mark — Pfg. 
in den Bau verwendet hat. Ausgaben für angeschaffte, aber mit den Gebäuden 
selbst noch nicht fest verbundene Materialien sind hierunter nicht enthalten. 
M. am 19.. 
Ner Gemeindevorstand. 
(Siegel und Unterschrift.) 
oder (bes Ausbesserungsbauten): 
Dem J. X. wird hierdurch kostenfrei bezeugt, daß sein Wohnhaus 
unter Nr. 17 des hiesigen Versicherungs-Katasters nach der Beschädigung, welche 
an. 19. durch Brand verursacht war, unter Beachtung 
der bestehenden allgemeinen Bauvorschriften mit einem Aufwande, welcher die 
Brandschadenvergütungn.. übersteigt, wieder her- 
gestellt worden ist. 
M. am 19. 
  
Der Gemeindevorstand. 
(Siegel und Unterschrift.)
	        
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