Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1899. (83)

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— 
a.m 
Erster Abschnitt. 
Allgemeine Bestimmungen. 
Anwendung der Gesindeordnung. 
Begriff des Gesindevertrags. 
Begrenzung des Anwendungsgebiets der 
Gesindeordnung. 
Zweiter Abschnitt. 
Vereinbarung und Beginn des Dienst- 
88. 
89. 
810. 
lI1. 
812. 
8 13. 
§ 14. 
15. 
§ 16. 
817. 
8 18. 
8 19. 
821. 
verhältnisses. 
Beschränkung der Befugniß zur Annahme 
von Gesinde. 
Annahme von Gesinde durch die Ehefrau. 
Eingehung eines Gesindevertrags durch min— 
derjährige Dienstboten. 
Eingehung eines Gesindevertrags durch an— 
dere, in ihrer Geschäftsfähigkeit beschränkte, 
sowie durch geschäftsunfähige Personen. 
Vermiethung schulpflichtiger Kinder als Ge— 
sinde. 
Einfluß der Militärpflicht auf den Gesinde— 
vertrag. 
Kündigungsrecht des Ehemannes. 
Form und Zeit des Vertragsabschlusses. 
Miethgeld. 
Antrittszeit für das gemiethete Gesinde. 
Dauer des Dienstverhältnisses. 
Berechtigung zum Rücktritt von dem ab- 
geschlossenen Vertrag vor Beginn des 
Dienstverhältnisses. 
Rücktrittsgründe auf Seiten der Herrschaft. 
Folgen des ungerechtfertigten Rücktritts der 
Dienstherrschaft vom Vertrag. 
Rücktrittsgründe auf Seiten des Gesindes. 
Jolgen des ungerechtfertigten Rücktritts des 
Gesindes vom Vertrag. 
Folgen verzögerten Beginns des Dienst- 
verhältnisses. 
. Gleichzeitiges Vermiethen an mehrere Oienst- 
herrschaften. 
Abwendigmachen des Gesindes. 
  
822. 
8 23. 
8 24. 
8 25. 
826. 
827. 
g 28. 
820. 
830. 
—— 
832. 
g 33. 
8 34. 
835. 
8 36 
837 
31. 
Dritter Abschnitt. 
Gegenseitige Rechte und Pflichten 
der Dienstherrschaft und des Gesindes 
während der Dienstzeit. 
Allgemeine Pflichten des Gesindes. 
Umfang der Dienstleistungen; Vertretung 
bei denselben. 
Verpflichtung des Gesindes zur Schadens— 
ersatzleistung. 
Aufsichtsrecht der Herrschaft über die sitt— 
liche Führung des Gesindes. 
Allgemeine Pflichten der Dienstherrschaft. 
Entrichtung der dem Dienstboten zukommen— 
den Vergütung. 
Weihnachts-, Jahrmarkts= und ähnliche Ge- 
schenke. Trinkgelder. 
Die Pflichten der Herrschaft aus den 
§8§ 617—619. 831. 840 Absatz 2 des 
Bürgerlichen Gesetzbuchs; Verpflichtung 
derselben aus Rechtsgeschäften des Ge- 
sindes. 
Fürsorge für krankes Gesinde. 
kosten. 
Gestattung freier Zeit an das Gesinde. 
Begräbniß- 
Vierter Abschnitt. 
Beendigung des Dienstverhältnisses. 
Gründe der Beendigung eines Dienstverhält- 
nisses im Allgemeinen. 
Stillschweigende Verlängerung des Dienst- 
verhältnisses nach Ablauf der Dienstzeit. 
Beendigung des Dienstverhältnisses durch 
Kündigung. 
Beendigung des Dienstverhältuisses in Folge 
Todes der Herrschaft. 
Beendigung des Dienstvertrags in Folge 
wesentlicher Veränderungen in den Ver- 
hältnissen der Herrschaft. 
Beendigung des Dienstvertrags in Folge 
wesentlicher Veränderungen in den Ver- 
hältnissen des Dienstboten.
	        
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