Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1899. (83)

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Artikel XII. 
Für den Fall der Abtretung des Preußischen Eisenbahnbesitzes an das Deutsche Reich soll 
es der Königlich Preußischen Regierung freistehen, auch die aus diesem Vertrage erworbenen Rechte 
und Pflichten auf das Reich mit zu übertragen. 
Artikel XIII. 
Gegenwärtiger Vertrag soll Allerseits zur landesherrlichen Genehmigung vorgelegt werden, 
die Auswechselung der Ratifikations-Urkunden soll in Berlin erfolgen. 
Zur Beglaubigung dessen haben die Bevollmächtigten denselben unterzeichnet und besiegelt. 
So geschehen zu Erfurt, den 12. März 1898. 
Dr. Slevogt. Dr. Micke. 
„ Lehmann. „ Grosch. 
  
[131) II. Von der Direktion der Versicherungs-Aktien-Gesellschaft „Allianz“ 
in Berlin ist neben dem Hauptagenten für Unfall= und Transport= (Valoren) 
Versicherung, Rudolph Lungmuß in Weimar (Ministerial-Bekanntmachung vom 
12. November 1898, Regierungs-Blatt Seite 280), Richard Boettcher in 
Weimar für die Einbruchsdiebstahl-Versicherung zum Hauptagenten für das 
Großherzogthum ernannt worden. 
Weimar, den 27. Oktober 1899. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Krause. 
1899 76
	        
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