Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1899. (83)

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Das Central-Blatt für das Deutsche Reich enthält in der Nummer 50: 
S. 405 Ermächtigung zur Ausstellung ärztlicher Zeugnisse für militär- 
pflichtige Deutsche in Rumänien. 
„ 406 Sechster Nachtrag zum Verzeichnisse der zugelassenen Auswande- 
rungsunternehmer. 
Berichtigung. 
In Artikel 49 des Gesetzes vom 12. April 1899, die Ausführung des Reichsgesetzes über 
die Angelegenheiten der frei willigen Gerichtsbarkeit vom 17. Mai 1898 betreffend, (Regierungsblatt 
Seite 220) ist ein unter gelaufener Druckfehler zu berichtigen. Statt 
„Die Urschriften der in Artikel 45 bezeichneten Urkunden « 
muß es heißen: 
„Die Urschriften der in Artikel 41 bezeichneten Urkunden . 
  
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.
	        
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