Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1900. (84)

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Teilage. 
Nachweisung 
der Geschäfte des Friedensrichters zu im Jahre 19 
  
  
  
  
  
  
  
änai Es sind erledigt 
Zahl der anhängig g 
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Rechts= Beleidi. durch ohne durch ohne anhängig 
Summa 
  
  
  
  
  
  
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Ort und Datum. Unterschrift des Friedensrichters. 
Aumerkung: 1. Was am Schlusse des Jahres anhängig bleibt, muß in die Geschäftsnachweisung des folgenden Jahres 
übertragen werden. 
2. Einer Bezeichnung der einzelnen Sachen nach Namen und Gegenstand bedarf es nicht. 
  
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.
	        
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