Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1900. (84)

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(31] II. Vom 1. Juli 1900 an wird der Gemeindebezirk Kittelsthal aus 
dem Standesamtsbezirk Faruroda wieder ausgeschieden und für den genannten 
Gemeindebezirk ein besonderes Standesamt mit dem Sitze in Kittelsthal er- 
richtet. 
Weimar, den 8. Februar 1900. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Justiz. 
Nothe. 
[822] III. Zufolge einer Mittheilung des Reichskanzlers (Reichsamt des Innern) 
haben sich an den Impfformularen V und VI in der durch Bundesraths- 
beschluß vom 28. Juni vorigen Jahres festgestellten und in der Ministerial- 
Bekanntmachung vom 15. Oktober 1899 veröffentlichten Fassung die nach- 
folgenden zwei Berichtigungen als nothwendig erwiesen. 
1. In den Bemerkungen zum Impfformular V (Regierungs-Blatt 
Seite 473) sind unter Nr. II, 1 die auf der zweiten Zeile befindlichen Worte 
„das zur Impfung benutzte Thier oder“, sowie das Wort „aufbewahrte“ zu 
streichen. « 
2. In den Bemerkungen zum Impfformular VI (Regierungs-Blatt 
Seite 474) ist unter Nr. II, 3 auf der vorletzten Zeile das Wort „zunächst“ 
durch das Wort „gemischt“ zu ersetzen. 
Weimar, den 12. Februar 1900. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
H. L. v. Wurmb.
	        
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