2. Dispensationen von dem Verbote der Ehe zwischen
einem wegen Ehebruch Geschiedenen und seinen Mit-
schuldigen
3. Erlaubniß zur Annahme eines Wappens
4. Verleihung des Adels oder anderer Standes-
erhöhungen. .
5. Nachgesuchte Anerkennung eines auswärts er—
theilten neuen Adels oder einer auswärts ertheilten
sonstigen Standeserhöhung
6. Auf Nachsuchen ertheilte Titel, unter Berüchsich
tigung der üblichen, mit dem Titel verbundenen Rang—
verhältnisse
7. Nachgesuchte rrr eines auswärts er-
theilten Titels .
Anmerkung zu giffer 3, 6 und 7:
215
3 bis 150 Mark.
5
77
500
77
100
—
20
77
1000
I)
2000
500
77
1000
77
300 „
Ausnahmsweise kann auf Grund höchster Entschließung von
Berechnung der Gebühr abgesehen werden.
Anmerkung zu Ziffer 3 bis 7:
Der Diener erhält bei jeder dieser Gnadenerweisungen, auch
wenn sie gebührenfrei erfolgt, eine Nebengebühr von 3 Mark.
Beträgt jedoch die Gebühr
über 25 Mark, so erhält derselbe 6 Mark,
77 50 77 77 77
77 500 77 77 77
8. Erlaubniß zur Errichtung eines Familien—
Fideikommisses.
9. Erlaubniß zur Abänderung eines Fideikommiss es
Anmerkung zu Ziffer 1 bis 9:
10
12
77
77
77 5
77
100 bis 3000 Mark.
10
7)
500 „
Bei Ausfertigung von Adelsbriefen und sonstigen wichtigen
Familienurkunden sind die Auslagen für Schreib= und Expedi-
tionsmaterialien im Sinne des § 17 Absatz 2 neben den obigen
1899
34