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Immediatkommission für das katholische Kirchen= und Schulwesen, Oberlandes-
gerichtsräthe, Landgerichtsdirektoren, der Vorstand der Forsttaxationskommission,
der Vorsitzende der Generalkommission, Direktoren der Gymnasien und Real=
gymnasien, Oberhofprediger, Bezirksdirektoren, Regierungskommissare bei Eisen-
bahnen, der Gendarmeriechef, Generalkonsuln, Hofstallmeister, Kammerherrn;
V. 7 Mark 50 Pfennig Amtsgehilfen des Oberbaudirektors, Mitglieder
der Generalkommission, der Vermessungsdirektor, Landrichter, Staatsanwälte bei
dem Oberlandesgerichte und den Landgerichten, Amtsrichter, der Oberrendant
der Hauptstaatskasse, der Revisionsvorstand im Ministerialdepartement der
Finanzen, Forstinspektoren, Bezirksschulinspektoren, die Vorstände der Biblio-
theken, des Geheimen Haupt= und Staatsarchives und des Museums, Professoren
an den Gymnasien und Realgymnasien, Direktoren der Seminare und der
höheren Bürgerschulen, Superintendenten, Hofprediger, der Landdechant, der
Landrabbiner, Bezirkskommissare, der Fabrikeninspektor, Direktoren der Landes-
heilanstalten und der Strafanstalten, Bürgermeister in Städten mit mindestens
10000 Einwohnern, Mitglieder der Bezirksausschüsse, sowie Mitglieder der
Steuer-Berufungskommissionen;
VI. 6. Mark Archivare, Sekretäre und Revisoren der Ministerialdeparte-
ments, sowie der Generalkommission, Amtsanwälte, sofern sie nicht durch
ihre dienstliche Hauptstellung zu einem höhern Satz berechtigt sind, Buch-
halter und Kassirer bei Ober= und Mittelbehörden und bei der Landes-Kredit-
kasse, ordinirte Geistliche, Rektoren der Bürgerschulen in Städten mit wenigstens
10000 Einwohnern, der Direktor der Blinden= und Taubstummenanstalt, Ge-
richtsassessoren, Gerichtsschreiber bei Kollegialgerichten, Rechnungsamts= und
Steueramtsvorstände, Obersteuerkontroleure, der Bergmeister, Forstkommissare,
Forsttaxatoren, Forstgeometer, Revierförster, Steuerrevisoren, Bauinspektoren,
Landbaumeister, Bezirksbaumeister, Bezirksbauführer, Vermessungsrevisoren,
Bürgermeister in Städten mit weniger als 10000, aber mindestens 5000 Ein-
wohnern, Bürgermeisterstellvertreter und Polizeiinspektoren in Städten mit
mindestens 10000 Einwohnern, sowie Mitglieder der Steuer-Prüfungskom-
missionen;
VII. 4 Mark 50 Pfennig Gerichtsreferendare, Gerichtsschreiber bei Amts-
gerichten, Gerichtsschreibergehilfen, Bergschreiber, Markscheider, Berggeschworene,
Baukontroleure, Bauassistenten, Revisionsassistenten, Steuerrevisionsassistenten,