Ministerial-Bekanntmachungen.
[54] J. Auf Grund des 813 des Reichs-Telegraphenwegegesetzes vom 18. De—
zember 1899 wird hierdurch bestimmt, daß Ersatzansprüche aus den §§2, 4,
5 und 6 des gedachten Gesetzes bei dem Großherzoglichen Bezirks-Direktor
geltend zu machen sind, welcher für den in Frage kommenden Verkehrsweg zu-
ständig ist.
Weimar, den 24. März 1900.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium.
Nothe.
I/55] II. Mit Höchster Ermächtigung ist der nach der Ministerial-Bekanntmachung
vom 30. Mai 1896 — Regierungs-Blatt Seite 87 — mit 20 Millionen
begrenzte Gesammtbestand der aufzunehmenden Anlehen der Großherzoglichen
Landes-Kreditkasse bis auf weitere Verabschiedung mit dem Landtage auf
Zwei und Zwanzig Millionen Mark
erhöht worden.
Weimar, den 9. März 1900.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
H. L. v. Wurmb.
[56] III. Von der Direktion der Badischen Feuerversicherungs-Bank in Karls-
ruhe ist an Stelle des Rudolf Lungmuß in Weimar, bisherigen Hauptagenten
derselben (Ministerial-Bekanntmachung vom 8. Juli 1899, Regierungs-Blatt
Seite 349) C. O. W. Klopfleisch in Weimar zum Hauptagenten für das
Großherzogthum ernannt worden.
Weimar, den 24. März 1900.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
Krause.