Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1900. (84)

Ministerial-Bekanntmachungen. 
[54] J. Auf Grund des 813 des Reichs-Telegraphenwegegesetzes vom 18. De— 
zember 1899 wird hierdurch bestimmt, daß Ersatzansprüche aus den §§2, 4, 
5 und 6 des gedachten Gesetzes bei dem Großherzoglichen Bezirks-Direktor 
geltend zu machen sind, welcher für den in Frage kommenden Verkehrsweg zu- 
ständig ist. 
Weimar, den 24. März 1900. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium. 
Nothe. 
I/55] II. Mit Höchster Ermächtigung ist der nach der Ministerial-Bekanntmachung 
vom 30. Mai 1896 — Regierungs-Blatt Seite 87 — mit 20 Millionen 
begrenzte Gesammtbestand der aufzunehmenden Anlehen der Großherzoglichen 
Landes-Kreditkasse bis auf weitere Verabschiedung mit dem Landtage auf 
Zwei und Zwanzig Millionen Mark 
erhöht worden. 
Weimar, den 9. März 1900. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
H. L. v. Wurmb. 
[56] III. Von der Direktion der Badischen Feuerversicherungs-Bank in Karls- 
ruhe ist an Stelle des Rudolf Lungmuß in Weimar, bisherigen Hauptagenten 
derselben (Ministerial-Bekanntmachung vom 8. Juli 1899, Regierungs-Blatt 
Seite 349) C. O. W. Klopfleisch in Weimar zum Hauptagenten für das 
Großherzogthum ernannt worden. 
Weimar, den 24. März 1900. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Krause.
	        
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