Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1900. (84)

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Anzahl vorhanden, und kommen aus diesem Grunde Schüler der in dem 83 
der gedachten Verordnung erwähnten Art zum Stipendiengenuß, so können 
in einem solchen Fall anstatt der vollen Stipendien von je 105 / 65 
jetziger Geldwährung auch halbe Stipendien in Höhe von je 52 MA 82 9 
verliehen werden. 
Weimar, den 24. August 1900. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Kultus. 
von Pawel. 
(111| II. Im Anschluß an die Ministerial-Bekanntmachung in Nummer 23 
(S. 391f.) des diesjährigen Regierungs-Blattes wird hiermit bekannt gegeben, 
daß die zwischen den Großherzoglich und Herzoglich Sächsischen Ministerien 
einerseits und dem Großherzoglich Badischen Ministerium andererseits im 
Jahre 1891 getroffene Vereinbarung über gegenseitige Anerkennung der 
Prüfungszeugnisse für das höhere Lehramt auch fernerhin in Geltung bleibt. 
Weimar, den 28. August 1900. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Kultus. 
von Pawel. 
 
	        
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