Regierungs-Zlatt
für das
Großherzogthum
Sachsen-Weimar-Eisenach.
Nummer 34. Weimar. 22. September 1900.
Inhalt: Ministerial-Bekanntmachung, betr. die Wahlkommissare für die Wahl der nach § 2 lit. a und b des Gesetzes
vom 17. April 1896 zum nächsten 29. ordentlichen Landtag zu wählenden Abgeordneten, Seite 445. —
Ministerial-Bekanntmachung, betr. die Anzeigepflicht der Pest, Seite 446. — Ministerial--Bekanntmachung,
betr. Wechsel in der Hauptagentur der Versicherungs-Aktien-Gesellschaft „Allianz“ in Berlin, Seite 447. —
Inhalts-Verzeichniß aus dem Reichs-Gesetzblatt und dem Central-Blatt für das Deutsche Reich, Seite 447.
Ministerial-Bekanntmachungen.
[(112) 1. Unter Bezugnahme auf den Schlußsatz unserer Bekanntmachung vom
31. Juli d. J. in Nr. 177 der Weimarischen Zeitung vom 31. Juli d. J.
und auf Seite 418 des Regierungs-Blattes bringen wir hiermit zur öffent-
lichen Kenntniß, daß zu Wahlkommissaren für die Wahl der nach § 2
lit. a und b des Gesetzes vom 17. April 1896 zum nächsten 29. ordentlichen
zunding zu wählenden Abgeordneten die nachbenannten Herren ernannt wor-
den sind:
I. für die Wahl der größeren Grundbesitzer — § 2 lit. a des Ge-
setzes — der Großherzogliche Oberamtsrichter Geheime Justizrath Kohl-
schmidt in Weimar,
II. für die Wahlen der übrigen Höchstbesteuerten — § 2 lit. b des
Gesetzes —
im I. Verwaltungsbezirke:
der Großherzogliche Landgerichtsrath Obbarius in Weimar,
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