Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1900. (84)

Regierungs-Zlatt 
  
  
  
  
für das 
Großherzogthum 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
Nummer 34. Weimar. 22. September 1900. 
  
  
Inhalt: Ministerial-Bekanntmachung, betr. die Wahlkommissare für die Wahl der nach § 2 lit. a und b des Gesetzes 
vom 17. April 1896 zum nächsten 29. ordentlichen Landtag zu wählenden Abgeordneten, Seite 445. — 
Ministerial-Bekanntmachung, betr. die Anzeigepflicht der Pest, Seite 446. — Ministerial--Bekanntmachung, 
betr. Wechsel in der Hauptagentur der Versicherungs-Aktien-Gesellschaft „Allianz“ in Berlin, Seite 447. — 
Inhalts-Verzeichniß aus dem Reichs-Gesetzblatt und dem Central-Blatt für das Deutsche Reich, Seite 447. 
  
Ministerial-Bekanntmachungen. 
[(112) 1. Unter Bezugnahme auf den Schlußsatz unserer Bekanntmachung vom 
31. Juli d. J. in Nr. 177 der Weimarischen Zeitung vom 31. Juli d. J. 
und auf Seite 418 des Regierungs-Blattes bringen wir hiermit zur öffent- 
lichen Kenntniß, daß zu Wahlkommissaren für die Wahl der nach § 2 
lit. a und b des Gesetzes vom 17. April 1896 zum nächsten 29. ordentlichen 
zunding zu wählenden Abgeordneten die nachbenannten Herren ernannt wor- 
den sind: 
I. für die Wahl der größeren Grundbesitzer — § 2 lit. a des Ge- 
setzes — der Großherzogliche Oberamtsrichter Geheime Justizrath Kohl- 
schmidt in Weimar, 
II. für die Wahlen der übrigen Höchstbesteuerten — § 2 lit. b des 
Gesetzes — 
im I. Verwaltungsbezirke: 
der Großherzogliche Landgerichtsrath Obbarius in Weimar, 
1900 71
	        
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