Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1900. (84)

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Anlage F (zu § 10). 
Eidesformular 
für 
die Taxatoren der behufs einer Mobilmachung der Armee 
vom Lande auszuhebenden Pferde. 
Ich (Vor= und Zuname) schwöre bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden, 
daß, nachdem ich zum Taxator der zur Armee-Mobilmachung vom Lande auszuhebenden 
Pferde bestellt worden bin, ich bei diesem Geschäft nach den bezüglichen Vorschriften 
unter Zugrundelegung der vor dem Eintritt der Mobilmachung stattgehabten Friedens= 
preise und ohne Rücksicht auf die in Folge der Mobilmachung eingetretene Preis- 
steigerung nach bestem Wissen, mit aller Unparteilichkeit, also weder zum Vortheil noch 
zum Schaden der Pferdebesitzer oder der Reichskasse, abschätzen werde. 
So wahr mir Gott helfe (Schluß je nach der Konfession). 
Amen! 
 
	        
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