Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1900. (84)

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nach Größe und Stärke des Papiers oder nach ihrer sonstigen Beschaffenheit zur Beförderung 
in den Zeitungspacketen nicht geeignet erscheinen. 
XVn Die Gebühr für außergewöhnliche Zeitungsbeilagen beträgt / F für je 
25 Gramm jedes einzelnen Beilage-Exemplars. Ein bei Berechnung des Gesammtbetrags 
sich ergebender Bruchtheil einer Mark wird nöthigen Falles auf eine durch 5 theilbare 
Pfennigsumme aufwärts abgerundet. 
Berlin W., 14. November 1900. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: 
von Podbielski. 
(143) II. Mit Höchster Genehmigung Seiner Königlichen Hoheit des Groß- 
herzogs haben wir im Einbenehmen mit dem durch den ständigen Synodal- 
ausschuß verstärkten Großherzoglichen Kirchenrath beschlossen, in Neumark 
wieder eine Superintendentur zu errichten und dieser die folgenden, jetzt 
mit zur Diözes Mellingen gehörigen Parochieen zuzutheilen: Ballstedt, Berlstedt, 
Daasdorf b/B., Großobringen mit dem Filial Kleinobringen, Heichelheim, 
Hottelstedt, Liebstedt mit dem Filial Goldbach, Neumark, Ottmannshausen mit 
dem Filial Stedten, Ramsla mit dem Filial Ettersburg, Sachsenhausen, Schwer- 
stedt, Wohlsborn. Diese Theilung der Diözes Mellingen erfolgt mit dem Tage 
der bevorstehenden Einführung des als Pfarrer in Neumark bestätigten und 
zum Superintendenten der dortigen Diözes ernannten seitherigen Pfarrers und 
Superintendenten in Dermbach, Wilhelm Bach. Der Amtsgerichtsbezirk Weimar 
zerfällt alsdann in drei Diözesen und Kircheninspektionsbezirke, nämlich in die 
Diözes Stadt Weimar — Kircheninspektion des Stadtbezirks, in die Diözes 
Mellingen — Kircheninspektion des Landbezirks ! und in die Dibzes Neumark 
— Kircheninspektion des Landbezirks II. 
Weimar, den 13. November 1900. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Kultus. 
von Pawel.
	        
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