Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1900. (84)

1. An den Vor- 
steher in Person. 
2. An Beamte 2c. 
3. Wenn kein 
besonderes 
Geschäftslokal 
vorhanden ist: 
a) An ein 
Familienglied. 
b) an eine 
dienende Perfon. 
4. Verweigerte 
Annahme. 
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Formular 5: Zustellung an Behörden, Gemeinden, Korporationen und Vereine 
  
(einschließlich der Handelsgesellschaften 2c.). 
  
Zustellungsurkunde 
über die Zustellung eines mit dem Dienstsiegel verschlossenen, mit folgender Aufschrift 
versehenen Briefes: 
Geschäfts-Nr. .. An 
Absender: 
Hierbei ein Formular zur 
Zustellungsurkunde. 
Vereinfachte Zustellung. 
in 
– — 
Den vorstehend bezeichneten Brief habe ich 
heute hier 
1. dem Vorsteher — Vertreter — de in der Adresse 
meinde — Korporation — Vereins —, nämlichdein. 
in Person — in de Geschäftslokale — Wohnung — de bezeichneten Be- 
hörde — Gemeinde — Korporation — Vereins — Vorstehers — Vertreters — 
übergeben. 
2. da ich in dem Geschäftslokale de in der Adresse bezeichneten — Behörde — Gemeinde — 
Korporation — Vereins — während der gewöhnlichen Geschäftsstunden 
a) den Vorsteher 
nicht angetroffen habe, 
hb) den Vorsteher — Vertreter 
zwar angetroffen habe, derselbe aber an der Annahme verhindert war, 
Zc) kein Mitglied des Vorstandes — keinen Vertreter — von den Mitgliedern des 
Vorstandes — von den Vertretern — nud. 
angetroffen habe, diese aber an der Annahme verhindert war, 
dort dem bei de in der Adresse bezeichneten Behörde — Gemeinde — 
Korporation — Vereine — angestellten 
bezeichneten — Behörde — Ge— 
übergeben. 
3. da d in der Adresse bezeichnete — Behörde — Gemeinde — Korporation — Verein — 
ein besonderes Geschäftslokal nicht hat und ich auch de en Vorsteher — den Vertreter, 
de.......................................................................................... indexhteftgcuWohnung(......................... 
............................................................... ) nicht selbst angetroffen habe, dort 
a) dem zur Familie gehörigen erwachsenen Hausgenossen, nämlich 
de Ehefrau — Sohne — Tochter — 
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4. da die Annahme verweigert wurde — und der bezeichnete Vorsteher — Vertreter — hier 
weder eine Wohnung, noch ein Geschäftslokal hat, 
so habe ich die Schriftstücke am Ort der Zustellung zurückgelassen.
	        
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