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4] II. Von der Direktion der allgemeinen deutschen Viehversicherungs-Gesell—
schaft in Lübeck ist an Stelle des Amtmannes Ernst Ebermann in Eisenach, bis—
herigen Hauptagentur derselben (Ministerial-Bekauntmachung vom 17. August
1894 Regierungs-Blatt Seite 270) Friedrich Arno Schäfer in Weimar zum
Hauptagenten für das Großherzogthum ernannt worden.
Weimar, den 29. Dezember 1899.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
Krause.
Bekanntmachung.
[5] Zufolge eingetretenen Personalwechsels hat das Präsidium des Groß-
herzoglich S. Landgerichts hier für die erstinstanzliche Verhandlung und Ent-
scheidung derjenigen streitigen Rechtsangelegenheiten des Landesherrn und der
Mitglieder der landesherrlichen Familie, welche nach Bestimmung der Gesetze
an sich der sachlichen Zuständigkeit eines Amtsrichters unterfallen würden, auf
Grund des §7 des Ausführungs-Gesetzes vom 20. März 1879 zu dem Deutschen
Gerichts-Verfassungs-Gesetz für den Fall der Verhinderung des als Commissar
bestellten Landgerichtsdirektor Dr. Linsenbarth
den Landgerichtsrath Obbarius hier als regelmäßigen Stellvertreter
desselben
vom 1. Januar 1900 ab bestellt. Es wird solches mit dem Hinzufügen zur
allgemeinen Kenntniß gebracht, daß eine etwaige spätere Aenderung in der Person
des Commissars oder dessen Stellvertreters besonders bekannt gemacht werden wird.
Weimar, am 1. Jannar 1900.
Der Präsident
des Großherzoglich Sächsischen Landgerichts.
Bachmann.