Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1901. (85)

100 
Eidesformel 
für die von den Gemeinden angestellten Steuereinnehmer. 
Ich schwöre hiermit, daß ich Seiner Königlichen Hoheit dem 
Großherzoge sowie der Gemeindevertretung von 
treu und gehorsam sein, die Verfassung mit strenger Gewissen— 
haftigkeit halten und beachten, das mir übertragene, sowie jedes 
mir noch zu übertragende Amt, und alle in Verbindung damit 
oder daneben mir aufgetragene Geschäfte nach meinem besten 
Wissen und Gewissen gesetzmäßig verwalten und mich in allen 
Beziehungen so verhalten will, wie es einem redlichen, ehrliebenden 
und treuen Steuereinnehmer zukommt; so wahr mir Gott helfe! 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.