Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1901. (85)

Uebersicht 
über die 
Ergebnisse der Obsthaumzählung 
bvom I. Dezember 1000# 
Großherzogthum Sachsen. 
Dorbemerkung. 
Bei der Zählung der Obstbäume ist keine Rücksicht auf die Tragfähigkeit genommen worden. 
Gezählt wurden — einschließlich Zwergobst= und Spalierobstbäume — nur die auf dauerndem Standort 
besindlichen Bäume, also nicht solche, die noch zum Verpflanzen bestimmt waren. In Baumschulen sind nur die 
Standbäume (Sortimentsbäume) mitgezählt worden. 
Die Namen der Städte, welche zu Anfang der Amtsgerichtsbezirke, zu denen sie gehören, stehen, sind 
gesperrt gedruckt.
	        
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