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Staats- und Diensttelegramme sind ohne besonderen Antrag nachzusenden, wenn der neue
Aufenthaltsort des Empfängers unzweifelhaft bekannt ist.
Berlin, den 18. August 1901. ;
erlin, den ugus Der Reichskanzler.
In Vertretung
Kraetke.
[106) III. Vom 1. Januar 1902 an wird der Gemeindebezirk Gospenroda
aus dem Standesamtsbezirk Berka a/Werra ausgeschieden und für den ge-
nannten Gemeindebezirk ein besonderes Standesamt mit dem Sitze in Gospen-
roda errichtet.
Weimar, den 27. August 1901.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Justiz.
Für den Departements-Chef:
Dr. Kuhn.
[107, Das 32. und 33. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthalten unter:
Nr. 2786 Bekanntmachung, betreffend Aenderung der Militär-Transport-
Ordnung für Eisenbahnen; vom 14. Juli 1901.
2787 Bekanntmachung, betreffend eine Abänderung des Verzeichnisses
der gewerblichen Anlagen, welche einer besonderen Genehmigung
bedürfen; vom 15. Juli 1901.
„ 2788 Verordunung, betreffend die Tagegelder und Fuhrkosten von Be-
amten im Geschäftsbereiche des Reichsamts des Innern; vom
10. Juli 1901.
„ 2789 Verordnung, betreffend die Tagegelder, die Fuhrkosten und die
Umzugskosten von Beamten der Betriebsverwaltung der Reichs-
Eisenbahnen; vom 10. Juli 1901.
„ 2790 Verordnung, betreffend die Abänderung der Bestimmungen über
die Tagegelder und Fuhrkosten von Beamten der Reichs-Post-
und Telegraphenverwaltung; vom 10. Juli 1901.
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.