Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1901. (85)

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Staats- und Diensttelegramme sind ohne besonderen Antrag nachzusenden, wenn der neue 
Aufenthaltsort des Empfängers unzweifelhaft bekannt ist. 
Berlin, den 18. August 1901. ; 
erlin, den ugus Der Reichskanzler. 
In Vertretung 
Kraetke. 
[106) III. Vom 1. Januar 1902 an wird der Gemeindebezirk Gospenroda 
aus dem Standesamtsbezirk Berka a/Werra ausgeschieden und für den ge- 
nannten Gemeindebezirk ein besonderes Standesamt mit dem Sitze in Gospen- 
roda errichtet. 
Weimar, den 27. August 1901. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Justiz. 
Für den Departements-Chef: 
Dr. Kuhn. 
[107, Das 32. und 33. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthalten unter: 
Nr. 2786 Bekanntmachung, betreffend Aenderung der Militär-Transport- 
Ordnung für Eisenbahnen; vom 14. Juli 1901. 
2787 Bekanntmachung, betreffend eine Abänderung des Verzeichnisses 
der gewerblichen Anlagen, welche einer besonderen Genehmigung 
bedürfen; vom 15. Juli 1901. 
„ 2788 Verordunung, betreffend die Tagegelder und Fuhrkosten von Be- 
amten im Geschäftsbereiche des Reichsamts des Innern; vom 
10. Juli 1901. 
„ 2789 Verordnung, betreffend die Tagegelder, die Fuhrkosten und die 
Umzugskosten von Beamten der Betriebsverwaltung der Reichs- 
Eisenbahnen; vom 10. Juli 1901. 
„ 2790 Verordnung, betreffend die Abänderung der Bestimmungen über 
die Tagegelder und Fuhrkosten von Beamten der Reichs-Post- 
und Telegraphenverwaltung; vom 10. Juli 1901. 
  
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.
	        
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