284
in Kaun die Postanstalt am Aufgabeorte den Absender einer unbestellbaren oder von der
Beförderung ausgeschlossenen Sendung (y nicht ermitteln, so wird die Sendung an die vorgesetzte
Ober-Postdirektion eingesendet und dort zur Feststellung des Absenders nöthigen Falles geöffnet.
9. In demselben § (46) sind am Schlusse des Abs. v die Worte „und durch ein-
malige Einrückung in ein dazu geeignetes amtliches Blatt“ zu streichen.
10. Im §50 „Entrichtung des Portos und der sonstigen Gebühren“ ist unter w als
zweiter Satz nachzutragen:
Dies gilt auch von dem Porto und den Gebühren für die Nachsendung, sofern der Absender diese
nicht ausgeschlossen hatte (§ 44 u).
Vorstehende Aenderungen treten mit dem 1. Januar 1902 in Kraft.
Berlin, W. 66, den 12. Dezember 1901.
Der Reichskanzler.
J. V.
Kraettke.
Berichtigung.
Die Hauptübersicht über das Ergebniß der Volkszählung vom 1. Dezember 1900 (S. 196
des Regierungs-Blattes) ist hinsichtlich der Zahl der bewohnten Häuser wie folgt zu berichtigen:
Auma hat nicht 262, sondern 362 bewohnte Häuser (S. 29 Spalte 5),
der Amtsgerichtsbezirk AUuma „ „ 2043, „ 2143 » »(»31,,5),
derV.Berwaltungsbezirk»,,8143, „ 8243 „ „ (, 38 „ 5),
das Großherzogthum „ „ 52771, „ 52871 („ „ (, 38 „ 5).
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.