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Anlage C (zu 88§ 6 u. 18).
Gelichtspunkte
für
Auswahl der Mobilmachungspferde.
1. Eintheilung in Klassen.
a) Reitpferde I: Frische, gute Gänge, möglichst bereits geritten; bestimmt für Offiziere,
sowie für Kavallerie und Feldartillerie.
b) Reitpferde II: Sämmtliche übrigen Pferde des Reitschlages; bestimmt für die übrigen
Waffen und Formationen, für Sanitätsoffiziere und Beamte.
c) Zugpferde I: Neben starkem, tiefem Gebäude, frische und geräumige Gänge, bestimmt für
die Feldartillerie, die Infanterie-Munitionskolonnen, die Infanterie-Patronen=
wagen, die Korps= und Reserve-Divisions-Telegraphen-Abtheilungen und die
Krankenwagen der Sanitäts-Kompagnien.
d) Zugpferde II: Sämmtliche übrigen Pferde, welche an Arbeit gewöhnt sind und nicht
derartige Fehler (Ziffer 4) zeigen, welche die Gebrauchsfähigkeit in kurzer Zeit in
Frage stellen; bestimmt für die übrigen Truppenfahrzeuge und Trains.
e) Besonders schwere Zugpferde: Sämmtliche rein kaltblütigen Pferde, die Kreuzungspro-
dukte, die den Charakter des Kaltbluts zeigen und solche, zum gleichmäßigen Ziehen
großer Lasten im Schritt geeigneten Warmblüter, die in Folge ihrer Maße mit der
Kriegsration voraussichtlich nicht zu ernähren sind; bestimmt für Fußartillerie=
und Pionier-Belagerungsformationen, sowie besonders festgesetzte Fuhrparkkolonnen.
2. Maße.
Die Pferde sind mit dem Bandmaße zu messen.
Mindestmaß für Kürassierpferdie 1,62 m,
» ,,dieübrigenReitpferdeI 1,57 m,
7 r 1 Reitpferde II . 1,55 m,
1½ 5 Zugpferde 1 und II 1,57 m.