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S. 528), Paul Huschke in Weimar zum Hauptagenten für das Großherzog—
thum ernannt worden.
Weimar, den 5. September 1902.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern,
Für den Departements-Chef:
Krause.
[83]) Das 37., 38. und 39. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthalten unter:
Nr. 2893 Bekanntmachung, betreffend die wechselseitige Benachrichtigung
der Militär= und Polizeibehörden über das Auftreten übertrag-
barer Krankheiten; vom 22. Juli 1902.
„ 2894 Bekanntmachung, betreffend die dem internationalen Ueberein-
kommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste; vom
27. Juli 1902.
„ 2895 Verordnung zur Ausführung des Gesetzes, betr. die Freundschafts-
verträge mit Tonga und Samoa und den Freundschafts-, Handels-
und Schiffahrtsvertrag mit Zanzibar; vom 26. Juni 1902.
Das Central-Blatt für das Deutsche Reich enthält in den Nummern 29,
30, 31, 32, 34, 36 und 37;:
S. 202 Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll-
und Steuerstellen; — Aenderung der Bestimmungen über die
zollfreie Ablassung von Mineralöl zu Raffinations= und anderen
gewerblichen Zwecken; — Abänderungen und Ergänzungen des
amtlichen Waarenverzeichnisses zum Zolltarife.
„ 211 Neues Verzeichniß der regelmäßigen Untersuchungen unterliegenden
und den Anforderungen der Reblauskonvention entsprechend er-
klärten Gartenbau-Anlagen.
„ 234 Abänderung der Nachweisung zur Bekanntmachung, betr. die Un-
fallversicherung der Seefischer.