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(115| IV. Unter Aufhebung der Bekanntmachung vom 30. Dezember 1901 —
Regierungs-Blatt 1901 Seite 287 —, die Veränderungen in der Arzneitaxe
betreffend, wird Folgendes hierdurch verordnet:
Die im Verlag von R. Gärtners Verlagsbuchhandlung Hermann
Heyfelder in Berlin erschienene Königlich Preußische Arzneitaxe für 1903
wird hierdurch einschließlich sämmtlicher derselben vorgedruckten „All-
gemeinen Bestimmungen“ für die Apotheker des Großherzogthums bis
auf Weiteres als bindende Norm eingeführt.
Weimar, den 30. Dezember 1902.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
Krause.
[116] Das 50. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthält unter:
Nr. 2915 Verorduung, betr. die Erfüllung der Dienstpflicht bei der Kaiser-
lichen Schutztruppe für Südwestafrika.
Das Central-Blatt für das Deutsche Reich enthält in den Nummern
51 bis 54:
S. 411 Zollfreie Einfuhr von Erbschaftsgut im Auslande verstorbener
Deutscher.
„ 416 Abänderung der Ausführungsbestimmungen zur Fernsprechgebühren-
Ordnung.
„ 416 Zulassung gemischter Privat-Transitlager ohne amtlichen Mit-
verschluß für Bau= und Nutzholz; — Veränderungen in dem
Stande oder den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen.
„ 422 Ermächtigung zur Ausstellung ärztlicher Zeugnisse für militär-
pflichtige Deutsche, welche ihren dauernden Aufenthalt in den
Vereinigten Staaten von Amerika oder in Canada haben.
„ 422 Abänderung der Bestimmungen, betr. die Befreiung des zu land-
wirthschaftlichen und gewerblichen Zwecken bestimmten Salzes von
der Salzabgabe.