Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1902. (86)

72 
36 
II. 
Diphtherieserum mit der Kontrolnummer 31 aus der Merk'schen 
Fabrik in Darmstadt ist zur Einziehung bestimmt worden. 
37 
Weimar, den 22. März 1902. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Krause. 
Das 14. — 17. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthalten unter: 
Nr. 2848 Bekanntmachung, betr. die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter auf 
L 
77 
2849 
2850 
2851 
2852 
2853 
Steinkohlenbergwerken in den Bergbaubezirken von Preußen, Baden 
und Elsaß-Lothringen, vom 15. März 1902. 
Gesetz, betr. die Feststellung eines zweiten Nachtrags zum Reichs- 
haushalts-Etat für das Rechnungsjahr 1901. 
Bekanntmachung, betr. die Beschäftigung von Arbeiterinnen auf 
Steinkohlenbergwerken, Zink= und Bleierzbergwerken im Regie- 
rungsbezirk Oppeln; vom 20. März 1902. 
Bekanntmachung, betr. die Einrichtung und den Betrieb von Stein- 
brüchen und Steinhauereien (Steinmetzbetrieben); vom 20. März 1902. 
Gesetz, betr. die Feststellung des Reichshaushalts-Etats für das 
Rechnungsjahr 1902; vom 20. März 1902. 
Gesetz, betr. die Feststellung des Haushalts-Etats für die Schutz- 
gebiete auf das Rechnungsjahr 1902; vom 20. März 1902. 
Das Central-Blatt für das Deutsche Reich enthält in der Nummer 11: 
S. 46 Verbot der in Lemberg erscheinenden Zeitschrift „Dziennik Dolski“; 
5/ 
desgl. der in Krakau erscheinenden Zeitschrift „Cas“. 
„ 46 Prüfordnung für elektrische Meßgeräthe. 
77 
53 
Zollamtliche Eröffnung eines in der Stadt Altona errichteten 
Freibezirkes. 
  
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.
	        
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